EU-Kommission plädiert für gemeinsame Standards von Body-Scannern
Bad Windsheim (ARCD) ? In einer Mitteilung an EU-Parlament und -Rat bezeichnete die EUKommission den Einsatz von Ganzkörper-Scannern auf Flughäfen als „zuverlässiges und wirksames Mittel für Kontrollen, mit dem sich metallische und nichtmetallische Gegenstände erkennen lassen, die von einer Person mitgeführt werden.“ Die Kommission stützt sich dabei auf erste Erfahrungsberichte aus Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Italien, die derlei Geräte auf großen Flughäfen seit Anfang des Jahres einsetzen oder erproben. EUVerkehrskommissar Siim Kallas sind jedoch die unterschiedlichen Einsatzregeln mangels einheitlicher EU-Rechtsvorschrift ein Dorn im Auge. Er empfiehlt die Einführung einheitlicher Genehmigungsstandards, um Bedenken der EU-Parlamentarier bezüglich des Gesundheitsschutzes und der Wahrung persönlicher Grundrechte ausräumen zu können. „Sicherheitsscanner sind kein Allheilmittel, bieten aber die Möglichkeit, die Fluggastsicherheit weiter zu verbessern“, erklärte Kallas. Die Entscheidung über ihren Einsatz werde auch weiterhin bei jedem einzelnen Mitgliedsstaat liegen, versicherte der Verkehrskommissar. Ihren verpflichtenden Einsatz will die Kommission vorerst nicht vorschreiben. „Wo diese Scannertechnik jedoch eingesetzt wird, sollten EU-weite Standards zur Detektionsleistung sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen gelten, die gewährleisten, dass EU-Gesundheitsvorschriften ebenso wie die Grundrechte eingehalten werden“, forderte Kallas. Er appellierte an EU-Parlament und – Rat, der Kommission grünes Licht für die Ausarbeitung der gemeinsamen Standards zu geben.
Silvia Schöniger
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