HeidelbergCement schließt Barkapitalerhöhung 2009 erfolgreich ab

Heidelberg (pressrelations) –

HeidelbergCement schließt Barkapitalerhöhung 2009 erfolgreich ab

HeidelbergCement teilt nach Ablauf der Bezugsfrist mit, dass 98,7 % der insgesamt 15.567.706 Bezugsrechte, die nicht bereits im Vorfeld der Bezugsrechtskapitalerhöhung an die Globalen Koordinatoren abgetreten wurden, durch die Bezugsrechtsinhaber ausgeübt worden sind und daraus 7.681.277 (der insgesamt 7.783.853 zur Verfügung stehenden neuen Aktien) zum Bezugspreis von 37 EUR je Aktie bezogen wurden.

Die übrigen 102.576 neuen Aktien, die bereits am 22. September unter Rücktrittsvorbehalt an ausschließlich qualifizierte institutionelle Investoren zugeteilt wurden, werden diesen jetzt endgültig zugeteilt.

„Wir sehen darin einen überzeugenden Vertrauensbeweis unserer Aktionäre in den erfolgsorientierten, nachhaltigen Kurs der Gesellschaft“, erklärt Vorstandsvorsitzender Dr. Bernd Scheifele.

Insgesamt erhöhte sich nach Abschluss der Kapitalerhöhung der Streubesitz auf 75,6 %; darin enthalten sind Anteile von mehr als 3 % des Staates Norwegen und von Gartmore Investment, London. Ludwig Merckle hält nach den uns vorliegenden Mitteilungen nunmehr einen Anteil von 24,4 %.

Über HeidelbergCement
HeidelbergCement ist als Weltmarktführer im Zuschlagstoffbereich und mit führenden Positionen im Zement, Beton und weiteren nachgelagerten Aktivitäten einer der größten Baustoffhersteller weltweit. Das Unternehmen beschäftigt rund 57.000 Mitarbeiter an 2.600 Standorten in rund 40 Ländern.

Heidelberg, den 8. Oktober 2009
Diese Veröffentlichung dient Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der HeidelbergCement AG dar. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung angebotenen neuen Aktien sind bereits platziert worden.

Diese Mitteilung ist weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Eine solche Registrierung ist nicht beabsichtigt.

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