Brüderle: „Handy-Gespräche im EU-Ausland ab 1. Juli erneut billiger“
Datum: 30.6.2010
Am 1. Juli 2010 tritt die nächste Stufe der Roaming-Verordnung in Kraft. Danach dürfen für ausgehende Gespräche höchstens 0,46 Euro und für eingehende Gespräche maximal 0,18 Euro (inkl. MwSt.) berechnet werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Rechtzeitig zu Beginn der Hauptreisezeit sinken die Preisobergrenzen für Handy-Gespräche im europäischen Ausland um gut 4 Cent. Mit dieser Regelung geraten Urlauber nicht mehr in die Gefahr, nach der Rückkehr aus den Ferien von unverhältnismäßig hohen Rechnungen überrascht zu werden.“
Zusätzlich zur Preissenkung sieht die nächste Stufe der Roaming-Verordnung einen Warnmechanismus bei Daten-Roaming vor. Künftig müssen die Mobilfunkanbieter einen Schutzmechanismus beim Herunterladen oder Versenden von großen Datenmengen wie etwa Videos einrichten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde während des Downloads unmissverständlich einen Hinweis erhalten, sobald seine monatlichen Ausgaben für Datenroamingdienste 50 Euro überschreiten. Eine Fortsetzung des Downloads ist dann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich. Ansonsten muss der Betreiber die Verbindung kappen bzw. darf den Ladevorgang nicht weiter in Rechnung stellen.
Die Roaming-Verordnung, deren Rechtsgültigkeit am 8. Juni 2010 vom Europäischen Gerichtshof endgültig bestätigt wurde, läuft noch bis Mitte 2012. Sie enthält unter anderem feste Preisobergrenzen für Handy-Gespräche und SMS im europäischen Ausland. Ihre Durchsetzung wird von der EU-Kommission überwacht.
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