Bernd Scheelen / Gerd Bollmann: Daseinsvorsorge erhalten und kommunale Abfallentsorgung sichern

Zu der Kritik der kommunalen Spitzenverbaende an dem
Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf der
Anhoerung der Verbaende erklaeren der kommunalpolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen und der
zustaendige Berichterstatter Gerd Bollmann:

Der Lissabon-Vertrag staerkt die kommunalen
Selbstverwaltungsrechte und die Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Auch vor diesem Hintergrund teilt die SPD-Bundestagsfraktion die
Kritik der kommunalen Spitzenverbaende an dem vom
Bundesumweltministerium vorgelegten Referentenentwurf zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Entsorgung saemtlicher Abfaelle
aus privaten Hauhalten, unabhaengig davon, ob sie beseitigt
werden muessen oder verwertet werden, ist Teil dieser
Daseinsvorsorge. Sie gehoert in die Zustaendigkeit der Kommunen.
Hausmuellentsorgung umfasst dabei die hausmuellaehnlichen
Gewerbeabfaelle ebenso, wie den sogenannten Geschaeftsmuell.
Eine solche Regelung ist nach EU-Recht moeglich.

Entgegen der Behauptungen des Bundesumweltministeriums,
eroeffnet der jetzige Referentenentwurf der privaten
Entsorgungswirtschaft weite Einfallstore zu Lasten
oeffentlich-rechtlicher Unternehmen. Ein Gesetz in dieser Form
haette einen ruinoesen Wettbewerb um die Entsorgung und
Verwertung von Abfaellen zur Folge. Petra Roth, die
CDU-Oberbuergermeisterin von Frankfurt und
Staedtetags-Praesidentin bemerkt zu Recht, dass private
Entsorger immer dann Tonnen aufstellen, wenn der Marktpreis fuer
Abfall hoch ist. Lohnt sich das Geschaeft nicht, muessen Staedte
und Gemeinden einspringen. Bei einer solchen Abfallpolitik sind
Kommunen, Buergerinnen und Buerger die Leidtragenden. Wir
fordern Entsorgungssicherheit fuer die Buergerinnen und Buerger.
Wir fordern ein Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass keine weiteren
finanziellen kommunalen Einbussen und Belastungen hervorruft.

Eine zukuenftige Gesetzgebung muss ganz klar – deutlicher als
bisher – die Zustaendigkeit der Kommunen fuer die
Hausmuellentsorgung festlegen. Gewerbliche Sammlungen duerfen
nur die absolute Ausnahme sein. Ihre Zulassung muss sich am
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Altpapiersammlungen
orientieren.

Die SPD wird die kommunalen Spitzenverbaende in ihrem Kampf fuer
die Daseinsvorsorge und damit auch fuer die kommunale
Zustaendigkeit fuer Hausmuell sowie die Entsorgungssicherheit
der Buergerinnen und Buerger unterstuetzen. Es kann nicht sein,
dass das Umweltministerium der Privatwirtschaft Rosinenpickerei
erlaubt und die Kommunen zu Ausfallbuergen fuer private
Unternehmen degradiert.

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