Anlaesslich des Tarifabschlusses in der Stahlindustrie erklaert
die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Der Tarifabschluss ist eine gute Loesung. Wir begruessen dieses
Ergebnis und beglueckwuenschen die IG-Metall zu dem
Verhandlungserfolg. Erstmals wird Leiharbeitern der gleiche Lohn
wie der Stammbelegschaft wirksam zugebilligt.
Leider aber sind nicht alle Branchen so verhandlungsstark wie
die Stahlindustrie. Deshalb muss die Regierung per Gesetz dort
handeln, wo andere Loesungen nicht moeglich sind. Wir fordern
die Regierung auf, den Grundsatz des equal pay endlich fuer alle
Leiharbeitnehmer in allen Branchen gesetzlich zu garantieren.
Diese Forderung ist zentral im Gesetzentwurf der
SPD-Bundestagsfraktion fuer „Fairness in der Leiharbeit“, der am
morgigen Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten wird.
Leiharbeit darf nicht laenger denen dienen, die branchenuebliche
Loehne und arbeitsrechtlichen Schutz umgehen wollen. Der
Gleichbehandlungsgrundsatz muss endlich – vor allem im Hinblick
auf das Entgelt – fuer alle Leiharbeitnehmer gelten. Nach der
gegenwaertigen Gesetzeslage laeuft dieser Grundsatz ins Leere,
da Abweichungen durch Tarifvertraege erlaubt sind. Dies wurde
erst letzte Woche auch vom Deutschen Juristentag mit grosser
Mehrheit kritisiert.
Die SPD fordert: Allenfalls waehrend einer sehr kurzen
Einarbeitungszeit darf ein niedrigerer Lohn als fuer einen
vergleichbaren Stammbeschaeftigten gezahlt werden.
Zweitens sieht der Gesetzentwurf der SPD Regelungen vor, die
einen dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern verhindern.
Ausserdem muessen die Rechte von Betriebsraeten in den
Entleihbetrieben verbessert werden, um eine effektive
Interessenvertretung sowohl der Leiharbeitnehmer im Betrieb als
auch die der Stammbeschaeftigten zu ermoeglichen.
Der parallel vorliegende Gesetzentwurf der Arbeitsministerin
bezueglich Leiharbeit hingegen entspricht der Logik der
Regelsatzplaene: Erst werden hohe Erwartungen geweckt, dann
passiert praktisch nichts. Einzig die besonders spektakulaeren
Missbrauchsfaelle wie bei Schlecker waeren verboten. Das reicht
nicht und waere so, als wenn das Strafrecht Diebstahl allgemein
erlauben und ausschliesslich Diebstaehle von Kunstwerken
verbieten wuerde – werden diese doch in der Presse meist als
besonders spektakulaer wahrgenommen.
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