SPD lehnt Anti-Extremismus-Erklärung ab
Am 09. November 2010 sollte in Dresden der Sächsische Förderpreis für Demokratie unter anderem an das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ) verliehen werden. Zuvor wurden die Nominierten aufgefordert, eine Anti-Extremismus-Erklärung zu unterschreiben. Das AKuBiZ hat aus diesen Gründen auf den Preis verzichtet. Dazu erklären die Generalsekretärin der SPD Andrea Nahles und der Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD Bundestagsfraktion Sönke Rix:
Die Sächsische Landesregierung will genau wie die Familienministerin Kristina Schröder diese sogenannte „antiextremistische Grundsatzerklärung“ zu einer generellen Bedingung für Projektförderungen machen.
Die Erklärung verlangt neben dem Bekenntnis der Förderungsempfänger zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Zielen des Grundgesetzes, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Vereinen/Trägern sowie Behörden, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge tragen, dass die (von ihnen) als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Außerdem sollen sie erklären, dass sie extremistischen Strukturen keinen Vorschub leisten.
Der Sinn dieser Erklärung erschließt sich uns nicht. Natürlich kann das Ministerium verlangen, dass Vereine und Verbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, in ihrer Zielsetzung nicht die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfolgen. Jedoch ist diese Erklärung das Papier nicht wert, auf dem sie steht, denn schließlich kann man den Menschen immer nur auf die Stirn gucken, aber nie dahinter.
So erreicht dieser Erklärungszwang vor allem Eines: Alle Vereine und Verbände, die sich der Bekämpfung von Extremismus gleich welcher Art verschrieben haben, werden unter einen Generalverdacht gestellt, selbst extremistisch zu sein. Gleichzeitig sollen die Projektträger in Haftung für ihre Partner genommen werden. Sie sollen unterschreiben, dass diese nicht extremistisch sind. Was wiederum zu einer Spaltung und einem grundsätzlichen Misstrauen in und zwischen den Vereinen sowie Verbänden führt.
Dass dies ausgerechnet von einer Ministerin kommt, deren Partei immer wieder den hohen Wert der Zivilgesellschaft betont, stimmt nachdenklich.
Praktisch bedeutet dies nämlich, dass zivilgesellschaftlich Engagierte gezwungen werden, zu ihren Bündnispartnern von Kirchgemeinden über Jugendgruppen sowie im Bundes- und Landtag vertretenen Parteien und anderen Vereinen, z. B. Anfragen beim Verfassungsschutz zu stellen.
Es ist außerdem juristisch bedenklich, staatliche Aufgaben, wie den Schutz der Verfassung, auf nichtstaatliche Organisationen zu übertragen. Gleichzeitig zeugt dieses Verfahren von einem problematischen Demokratieverständnis der Ministerin.
Die SPD wird sich auch in Zukunft nicht an einer generellen Verurteilung aktiver Vereine und Verbände gegen Rechtsextremismus beteiligen
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