Gesetzentwurf zu Volksbegehren und Volksentscheid – GRÜNER Gesetzentwurf bietet mehr als Quoren
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert, dass die Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD zur Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden so spät vorgelegt wurden. Bereits im Spätsommer hatten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Gesetzentwürfe eingebracht. Den Experten in der Anhörung zu unserem Entwurf am 1. Dezember 2010 wird es so kaum möglich sein, auch zu den Vorschlägen der SPD Stellung zu nehmen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD greife zu kurz und beschränke sich nur darauf, die geforderte Mindestanzahl an Unterschriften für ein Volksbegehren und einen Volksentscheid zu senken. Der GRÜNE Gesetzentwurf gehe weiter und siehe zusätzlich auch eine Verlängerung der Fristen vor, innerhalb derer die notwendigen Unterschriften gesammelt werden müssten. „Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit gegeben, die erforderliche Unterstützung zu organisieren. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Durchführung des Verfahren weiter zu erleichtern, sollen auch die Eintragungslisten für die Unterschriftensammlung vom Landeswahlleiter versendet werden, womit das Land hierfür die Kosten übernimmt“ erklärt der GRÜNE rechtspolitische Sprecher, Andreas Jürgens.
Es ist an der Zeit, die Möglichkeiten politischer Mitwirkung wirklich zu realisieren, die in der Hessischen Verfassung seit mehr als 60 Jahren versprochen werden. Unser Gesetzentwurf eröffnet eine bessere Chance für Plebiszite, mehr Gelegenheiten für aktive Bürgerbeteiligung, und damit mehr Gemeinsinn durch die Möglichkeit der Mitwirkung.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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