Weniger Alkoholverstöße bei Fahranfängern

Berlin (pressrelations) –

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Die Union wird durch die Ergebnisse der Studie in ihrer Verkehrssicherheitspolitik bestätigt

Das 2007 eingeführte gesetzliche Alkoholverbot für Fahranfänger ist ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Seit der Gesetzesänderung ist die Zahl der Alkoholverstöße junger Fahrer unter 21 Jahren um insgesamt 17 Prozent gesunken. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:

„Die Union wird durch die Ergebnisse der Studie in ihrer Verkehrssicherheitspolitik bestätigt. Keine Altersgruppe kommt im Verkehr so oft zu Schaden wie die jungen Fahrer unter 24 Jahren. Das Alkoholverbot für Fahranfänger war eine richtige Maßnahme, um hier gegenzusteuern. Mit der Überführung des Modellversuchs Begleitetes Fahren mit 17 in das Dauerrecht zum 1. Januar 2011 hat die unionsgeführte Koalition bereits eine weitere wichtige Maßnahme zur Verkehrssicherheit junger Fahrer durchgesetzt. Auch zukünftig werden wir im Bedarfsfall maßvolle und zielgerichtete Regelungen vorantreiben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Außerdem zeigt sich eine deutliche Verhaltensanpassung der Fahranfänger: 41 Prozent der befragten Personen gaben an, regelmäßig auf den öffentlichen Personennahverkehr auszuweichen, um bei abendlichen Unternehmungen dennoch Alkohol trinken zu können. Es zeigt sich immer wieder, dass diejenigen Verkehrsregeln am meisten beachtet werden, die für die Verkehrsteilnehmer besonders nachvollziehbar sind. Im Falle des Alkoholverbots für Fahranfänger hat die Verkehrserziehung exzellente Arbeit geleistet. Jeder Fahranfänger weiß, dass Alkohol am Steuer das Unfallrisiko stark erhöht.“ Hintergrund:Das gesetzliche Alkoholverbot für Fahranfänger ist seit dem 1. August 2007 in Kraft. Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt seitdem die Null-Promille-Grenze. Die Ergebnisse der BASt-Studie sind durchweg positiv: So hat sich die Anzahl der unfallbeteiligten Fahranfänger (Pkw) mit einem Blutalkoholwert von mindestens 0,3 Promille im ersten Jahr der neuen Rechtslage um 15 Prozent verringert. Dies entspricht 1.210 Personen. Gleichzeitig genießt das strikte Alkoholverbot bei den Fahranfängern hohe Akzeptanz: 95 Prozent erkennen es als sinnvolle Maßnahme an. Die Zielgruppe der Fahranfänger ist zudem sehr gut über die Rechtslage informiert: 98 Prozent wissen, dass es ihnen verboten ist, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug zu führen.

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