Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010

(lifepr) Berlin, 16.12.2010 – Schnee und Eis erschweren in diesen Tagen die Fahrbedingungen für Auto- und Lkw-Fahrer in Deutschland. Damit die Anzahl der Unfälle so weit wie möglich minimiert wird, sollten deshalb unverzüglich Winterreifen montiert werden. Denn die Winterreifenpflicht gilt seit Samstag, den 4. Dezember 2010.

Ramsauer: Ich appelliere nochmals an die Auto- und Lkw-Fahrer, ihre Fahrzeuge schnellstens mit Winterreifen auszustatten. Wer jetzt noch mit falschem Reifenwerk unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Seit dem 4. Dezember müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid. Andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von falscher Bereifung in Gefahr zu bringen, ist kein Kavaliersdelikt.“

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die übrigen Reifen auf den anderen Achsen haften durch ihre spezielle Gummi-Mischung – etwa den hohen Naturkautschuk-Anteil – bei Winterwetter besser als etwa ein Pkw-Sommerreifen. Sie sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.

Ramsauer: „Durch die Präzisierung der Straßenverkehrs-Ordnung haben wir eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Dadurch haben wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit geschaffen. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Wir sind aber auf die Mithilfe aller Auto- und Lkw-Fahrer in Deutschland angewiesen, damit schlimme Rutschpartien und Unfälle vermieden werden können.“

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sind verdoppelt worden. Beim Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte werden 40 Euro, statt bisher 20 Euro fällig. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. In beiden Fällen folgt ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister.

Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Motorräder.