Familienhebammen werden nachgefragt / Land startet neue Qualifizierungsrunde
Sachsen-Anhalt baut sein Netz der frühen Hilfen für Familien mit Hilfebedarf weiter aus. Das Sozialministerium und der Landeshebammenverband starten im nächsten Jahr weitere Qualifizierungen zu Familienhebammen. Mindestens zehn Frauen sollen weitergebildet werden. Das Land fördert die Fortbildung mit 17.000 Euro, das sind 95 Prozent der Gesamtkosten. Fünf Prozent trägt der Landeshebammenverband.
Sozialminister Norbert Bischoff erklärt: „Die Arbeit der bisher 33 Familienhebammen verläuft sehr gut. Wir sind auf dem Weg, in Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Netz zum Schutz und Wohl kleiner Kinder aufzubauen. Jugendämter, Beratungsstellen, Familienhebammen – aber auch Familien oder Alleinerziehende selbst ? sagen uns, dass wir mit dem Angebot richtig liegen. Es werden weitere Familienhebammen benötigt. Ich rufe daher die Hebammen in unserem Land auf, sich als Familienhebamme zu qualifizieren. Unterstützung muss so früh wie möglich ansetzen. Wir wollen Kindern aus Familien mit Hilfebedarf einen guten Start ins Leben ermöglichen.“
Eine Erhebung zum Familienhebammen-Projekt ergab, dass seit Beginn im Jahr 2006 mehr als 1.000 Familien unterstützt wurden. Familien, die Hilfe erhielten, nahmen öfter die Schwangerenvorsorge in Anspruch. Kinder aus betreuten Familien hatten einen besseren Impfstatus und waren zuverlässig bei Vorsorge-Untersuchungen. Auch die Vernetzung des Hebammenprojektes mit anderen Professionen funktioniert laut der Erhebung gut. In einem Drittel der Unterstützungen wurden die Familienhebammen von den Frauen selbst kontaktiert. An zweiter Stelle steht die Vermittlung durch das Jugendamt, gefolgt von Beratungsstellen.
Das Projekt Familienhebammen richtet sich an Familien mit Unterstützungsbedarf. Das Land unterstützt diese Arbeit im kommenden Jahr mit gut 712.000 Euro. Zu den betreuten Personen gehören minderjährige Mütter sowie Eltern, die unabhängig von ihrer sozialen Lebenslage Anregungen und Hilfe bei der Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen. Familienhebammen nehmen zum Großteil bereits vor der Geburt Kontakt mit den Familien auf.
Da die soziale Arbeit mit der Familie nicht originär zur Ausbildung von staatlich examinierten Hebammen gehört, ist eine Zusatzqualifikation erforderlich. Vom Bund Deutscher Hebammen wurde eine Fortbildung zertifiziert. Die Ausbildung zur Familienhebamme umfasst acht Module. Inhaltlich reicht die Fortbildung vom Adoptionsrecht bis zur Zahngesundheit. Zusätzlich zur Betreuung haben die Familienhebammen die Aufgabe, vor Ort mit Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Gynäkologen, Kinderärzten und Kinderärztinnen sowie Projektträgern Kontakt aufzunehmen und Netzwerke zu gründen.
Bewerbungen für die neue Ausbildungsrunde sind bis zum 11. Februar 2011 möglich. Sie sind zu richten an die Familienhebammenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Yvonne Friedrich, Willy-Lohmann-Str. 24 in 06114 Halle.
Weitere Informationen zur neuen Ausbildungsphase gibt es über das Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ im Ministerium für Gesundheit und Soziales über kinderschutz@ms.sachsen-anhalt.de und über Frau Friedrich unter HebammeYvonne@aol.com
Pressestelle im
Ministerium für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391/567-4608, -4607, 4612
FAX: 0391/567-4622
E-Mail: MS-Presse@ms.sachsen-anhalt.de
Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de