Aufgrund der erworbenen Daten CDs sind im letzten Jahr tausende von Selbstanzeigen gestellt worden. Eine Selbstanzeige muss präzise und korrekt gestellt werden, denn ansonsten kann sie mehr schaden als nützen. Die fachübergreifende Kompetenz von Michael Hepp unterstützt Privatpersonen und Selbstständige ebenso wie Unternehmen und Gewerbetreibende bei der Durchsetzung ihrer Interessen.
Ein Steuerstrafverfahren bedeutet für die betroffenen Personen immer eine extreme Situation. Kompetente Kenntnisse des Fachanwaltes sind hier von großer Bedeutung. Auch für die Kommunikation mit den Behörden und dem Gericht ist ein erfahrener Anwalt das A und O. In einem finanzbehördlichen Verfahren sowie in einem finanzgerichtlichen Prozess vertritt Michael Hepp bundesweit die Interessen von seinen Mandanten.
Im Bereich des Steuerstrafrechts berät Herr Michael Hepp die Mandanten zu Ermittlungsmöglichkeiten, zu den Informationspflichten gegenüber den Behörden und deren Ermittlungsstellen. Im Fall eines Verfahren erhalten die Mandaten kompetente Unterstützung zu den verschiedenen Sanktionen und Möglichkeiten zur Beendigung des Verfahrens (Strafbefehl, Einstellung, Haft- Bewährungs- und Geldstrafen, steuerlichen Folgen) und natürlich werden die Mandanten bis zur steuerstrafrechtlichen und steuerrechtlichen Erledigung vertreten.
Weitere Informationen über die Leistungen des Fachanwaltes Michael Hepp sind über die Webseite www.hepp-steuerstrafrecht.de zu erhalten.
Michael Hepp
Eschersheimer Landstr. 19-21
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69/507756-0
Fax: +49 (0) 69 / 50 77 56-78
E-Mail: hepp@hkb-anwaelte.de
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