IHK: Factory Outlet Center sind auf der Grünen Wiese unzulässig

(pressebox) Bonn, 14.01.2011 – Die Industrie- und Handelkammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg ist über die Einschätzung von Achim Juchem, Bürgermeister der Gemeinde Grafschaft, zur möglichen Realisierung des Factory Outlet Centers in der Gemeinde Grafschaft verwundert: „Das von ihm zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zu Montabaur spricht gerade gegen die Ansiedlung eines FOC auf der Grafschaft“, sagt Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Sämtliche Punkte, mit denen das Gericht für Montabaur grünes Licht gibt, sind in Grafschaft nicht erfüllt.“ So sei Grafschaft kein Mittelzentrum wie Montabaur und widerspreche damit dem im Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz verankerten sogenannten Zentralitätsgebot.

Auch eine weitere Voraussetzung, nämlich das städtebauliche Integrationsgebot sei im Fall Grafschaft nicht erfüllt. Danach dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen, insbesondere in Innenstädten angesiedelt werden. „Am vorgesehenen Standort in der Gemeinde Grafschaft gibt es keine innerstädtische Bebauung, sondern nur Feld- und Wiesenlandschaft“, so Schmitz-Temming.

Die genannten Gebote können allenfalls im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens ausgehebelt werden. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem, dass sich wesentliche Tatsachen geändert haben. Nach Ansicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg wird sich aber bis 2013 – das ist der Zeitpunkt für den ersten Spatenstich – aus dem jetzigen Grüne Wiese-Standort auf der Grafschaft keine innerstädtische Gemengelage entwickelt haben.