(pressebox) Saarbrücken, 17.01.2011 – Zurzeit wird per Massenfax der Dienst „Neue Robinsonliste“ beworben. In dem Fax wird eine kostenpflichtige Servicedienstleistung angeboten, welche den markenrechtlich geschützten Namen der Robinsonliste verwendet. Die IHK Saarland macht darauf aufmerksam, dass die zurzeit kursierenden Faxsendungen nicht mit der bekannten „Robinsonliste“, die von der „Gemeinnützigen Schutzgemeinschaft für Verbraucherkontakte“ mit Sitz in Witten aufgestellt wird, in Zusammenhang stehen. Diese Liste verhindert unerwünschte Fax-, E-Mail- und Telefonwerbung und ist bereits seit Jahren eingeführt. Unternehmen, die zurzeit entsprechende Offerten erhalten, sollten deshalb sorgsam prüfen, ob sie diese kostenpflichtigen Serviceleistungen in Anspruch nehmen wollen.