Untersuchungsausschuss Polizeichef-Affäre – SPD und GRÜNE: CDU und FDP missachten Rechte der Minderheit
Nach Ansicht der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag treten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit ihrer heutigen Entscheidung im Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre die Rechte der Minderheit mit den Füßen. „Aus Angst vor einer Konfrontation der Aussagen des unterlegenen Bewerbers Ritter mit denen des heutigen Innenministers Boris Rhein lehnen CDU und FDP die erneute Vernehmung Ritters ab“, stellen die Obleute der SPD, Nancy Faeser, und der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, fest.
„Zudem haben die Mehrheitsfraktionen angekündigt, schon am 26. Januar die Beweisaufnahme für den Untersuchungsausschuss zu beenden, ohne der Opposition vorher die Möglichkeit zu geben, das Protokoll der heutigen Sitzung gründlich auszuwerten. Dies zeigt erneut, dass es der Regierungsmehrheit nicht um Aufklärung des Sachverhaltes im Besetzungsverfahren geht, sondern lediglich darum, die Rechte der Opposition zu behindern“, so die beiden Obleute.
Wie schon im Untersuchungsausschuss zur Zwangspensionierung von vier Steuerfahndern würden die Minderheitenrechte von den schwarz-gelben Regierungsfraktionen nicht berücksichtigt. „Ein Staatsrechtler wird nun mit der Prüfung beauftragt, ob wir gegen die heutige Entscheidung der Ausschussmehrheit Rechtsmittel einlegen werden“, so Faeser und Frömmrich.
Anschließend würden die Fraktionen über die weiteren Entscheidungen in dieser Sache beraten.
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