Ministerin Steffens stellt Aktionsplan Hygiene vor: ‚Gemeinsam den Schutz vor Krankheitserregern verbessern‘

Düsseldorf (pressrelations) –

Ministerin Steffens stellt Aktionsplan Hygiene vor: „Gemeinsam den Schutz vor Krankheitserregern verbessern“

26. Januar 2011
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute (26. Januar 2011) in Düsseldorf den von der Landesregierung beschlossenen „Aktionsplan Hygiene“ vorgestellt. Mit ihm soll der Schutz der Menschen vor Krankheitserregern verbessert und der Kampf gegen eine weitere Ausbreitung resistenter Keime nachhaltig verstärkt werden. „Der Aktionsplan Hygiene soll schrittweise mit allen Beteiligten des Gesundheitswesens umgesetzt werden“, kündigte Ministerin Steffens an. „Durch mehr Aufklärung der Bevölkerung, mehr Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen und eine bessere Zusammenarbeit von Einrichtungen sowohl der ambulanten und stationären Versorgung, als auch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wollen wir die Infektionsgefahr deutlich verringern.“

Bei der Krankenhaushygiene und der Infektionsprävention nehme Nordrhein-Westfalen mit der bereits 1989 erlassenen Krankenhaushygiene-Verordnung, die zuletzt 2010 aktualisiert wurde, eine Vorreiterrolle ein, so Steffens weiter. „Die besten Gesetze und Vorschriften nützen allerdings wenig, wenn im Alltag einfachste Hygieneregeln missachtet werden“, sagte die Ministerin.

Erkannte Defizite:

  • Vernachlässigung oftmals grundlegender Hygienemaßnahmen (wie z.B. Händewaschen) des Personals in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, aber auch der Bevölkerung insgesamt.
  • Übermäßiger und unsachgemäßer Gebrauch von Antibiotika in der Behandlung von Menschen und Tieren (Hauptursache für die Zunahme resistenter Bakterien).
  • Fehlender Informationsaustausch zwischen ambulanten medizinischen Praxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser.
  • Unzureichende Schulung von Personal im Gesundheitswesen.
  • Mängel bei Anleitung und Aufsicht von Personal in Medizin und Pflege durch die Leitungsebenen.
  • Lücken in der Finanzierung von Maßnahmen zur Identifizierung von Keimen (Screening) und der Sanierung.

Angestrebte Maßnahmen:

  • Einführung von Hygienebeauftragten auch in Einrichtungen der ambulanten und pflegerischen Versorgung.Flächendeckender Ausbau des MRE-Frühwarnsystems (multiresistente Keime) durch Kooperationen zwischen dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), diagnostischen Laboratorien und den vom Bund zur Überwachung wichtiger Infektionserreger benannten nationalen Referenzzentren.
  • Mehr Prävention durch Aufklärung der Bevölkerung mit Kampagnen zu den Themen „persönliche Hygiene“, „Krankenhaushygiene“ und „Antibiotika-Einsatz“.
  • Mehr Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zum angemessenen Umgang mit Antibiotika.
  • Sicherstellung der Finanzierung alternativer Behandlungsmethoden zur Vermeidung von Antibiotika-Einsatz, hier ist der Bund gefordert.
  • Förderung von Qualitätsnetzwerken zur Verbesserung von Hygienestandards zwischen den Hauptakteuren des Gesundheitssystems wie Krankenhäusern, Labors, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Patientenorganisationen.
  • Förderung von Aus- und Weiterbildung rund um das Thema Hygiene für alle im Bereich von Medizin und Pflege tätigen Beschäftigten.
  • Stärkere Wahrnehmung der Fachaufsicht (Gesundheitsämter, Bezirksregierungen).
  • Forderungen an den Bund, Lücken in der Finanzierung von Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung von Keimen zu schließen.

Die Landesregierung will für dieses Jahr zur Umsetzung des Aktionsplans Hygiene eine Million Euro bereit stellen. Zudem sollen in der Landesgesundheitskonferenz NRW (LGK), in der alle Verantwortlichen des Gesundheitswesens versammelt sind, gemeinsam mit allen Mitgliedern selbstverpflichtende Strategien und Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die auf den unterschiedlichen Ebenen des Gesundheits- und Sozialwesens zu einer verbesserten Prävention von Infektionen mit resistenten Keimen führen.

Hintergrundinformation:

Hygiene insgesamt umfasst die Bereiche Individualhygiene, Wohnraumhygiene, Medizinprodukte, Lebensmittel, Trink-, Bade- und Abwasser, Abfall, Boden und Luft sowie prophylaktische Maßnahmen der Infektionsverhütung. Dazu gehören die hygienischen Aufgabenstellungen in Einrichtungen der ambulanten sowie stationären ärztlichen Versorgung und Pflege (zusammenfassend als „Krankenhaushygiene? bezeichnet). Die „Krankenhaushygiene? befasst sich neben den Bereichen der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, baulich-funktionellen Aspekten (Raumlufttechnische Anlagen, Wasserversorgung etc.), Logistik und Betriebsabläufen insbesondere mit der Vermeidung der Übertragung von pathogenen Mikroorganismen und der Verhütung von nosokomialen (= im Krankenhaus erworbenen) Infektionen unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Risikosituation der verschiedenen Bereiche eines Krankenhauses (Operationstrakt, Dialyse, Intensivmedizin, Funktionsbereiche, Küche etc.) oder der ambulanten Versorgung.

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