Sanierungsklausel nicht EU-konform
„Die Bundesregierung hätte bei der Erarbeitung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mehr Sorgfalt walten lassen sollen. Dann hätte sie sich die Rüge der EU für die Sanierungsklausel erspart“, kommentiert Barbara Höll die heutige Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Bedenken gegen die Sanierungsklausel gab es von Seiten der EU schon länger. Das hätte die Bundesregierung beachten sollen, statt auf Druck von Wirtschaftsverbänden eine Schnellschussregelung ins Wachstumsbeschleunigungsgesetz aufzunehmen, um die Sanierungsklausel zu entfristen. Die Regelung wurde bereits Anfang 2010 aufgrund der Einleitung eines förmlichen Verfahrens durch die Europäische Kommission ausgesetzt. Jetzt haben die Brüsseler Wettbewerbshüter die Sanierungsklausel gekippt, weil die darin enthaltenen Maßnahmen selektiv wirken und Unternehmen ungleich behandelt werden, je nachdem ob sie notleidend sind oder nicht. Damit droht eine Rückforderung der unrechtmäßig gezahlten Beihilfen.
Die Sanierungsklausel sieht vor, dass steuerlich noch nicht berücksichtigte Verluste aus der Vergangenheit gekaufter Unternehmen durch das kaufende Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen auch wirklich saniert werden und nicht nur aus steuerlichen Gründen aufgekauft wurden, um sie anschließend dicht zu machen. Hier hätte die Bundesregierung die Bedingungen deutlich schärfer formulieren müssen – zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. DIE LINKE kritisierte damals bereits die zu schwach ausgestaltete Sanierungsklausel. Die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
F.d.R. Christian Posselt
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