Hundehaftpflichtversicherung: Niedersachsen schafft Fakten

Für Hundehalter wird die Hundehaftpflichtversicherung bald auch in Niedersachsen zur Pflichtversicherung. Der Landtag hat die notwendigen Schritte auf den Weg gebracht.

In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen oder sogar für alle Vierbeiner zur Pflichtversicherung geworden. Nun wird auch das Land Niedersachsen Neuerungen für Hundehalter einführen, die u. a. den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung notwendig machen. Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) teilte am 31. Januar 2011 mit, dass der Gesetzentwurf bereits im Kabinett verabschiedet wurde und noch vor der Sommerpause den Landtag passieren soll.

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Anders als in manchen Bundesländern sind von diesem Gesetz nicht nur die Halter von Listenhunden betroffen, sondern alle Hundehalter werden sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen müssen. Laut Gert Lindemann habe man davon Abstand genommen, das Gesetz auf bestimmte Hunde zu beschränken. Er sieht vor allem den Präventivgedanken mit im Vordergrund, viele Halter werden daher in Zukunft mit mehr Sorgfalt darauf achten, dass ihre Vierbeiner nicht in Zwischenfälle verwickelt werden.

Neben der Hundehaftpflichtversicherung sollen noch weitere Punkte im Rahmen dieses Gesetzes eingeführt werden. So müssen alle Hunde ab dem sechsten Lebensmonat gechipt werden. Mit dieser 15-stelligen Codenummer, die unter der Haut verpflanzt wird, soll jeder Hund über ein Zentralregister seinen Besitzer zugeordnet werden können.

Bis zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes werden aber sicherlich noch zwei Jahre vergehen, so die Aussage von Gert Lindemann. Dann müssen Hundehalter auch einen sogenannten Hundeführerschein nachweisen. Ausnahmen gibt es für die Hundehalter, die seit zwei Jahren ein Hund besitzen, der nicht verhaltensaufällig geworden ist.

Seit 2009 ringen die Regierungsparteien CDU und FDP um diese Neuerungen, mittlerweile kommentiert auch die Opposition das Gesetz in weiten Teilen als überfällig. Auch Stephan Rissmann, Vorsitzender des Landesverbandes für das deutsche Hundewesen in Niedersachsen bewertete das Gesetz als notwendig.

Die Hundehalter in Niedersachsen sollen mit dem Hundegesetz natürlich nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Eine ursprünglich geplante Einschränkung auf verschiedene Hunderassen habe man verworfen, so Gert Lindemann. Mit ausschlaggebend für die nun nachhaltige Umsetzung der Verordnung waren in jüngerer Vergangenheit mehrere Beißattacken von Hunden, eine Halterin konnte für ihr Tier keine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen – was gerade für die Opfer tragisch ist: Nicht nur die Verletzung werden sie wohl ein Leben lang tragen müssen, auch die Aussicht auf Schmerzensgeld ist in sehr weite Ferne gerückt, wenn bei Hundehalter nichts zu holen ist.

Daher besteht für Hundehalter letztendlich auch eine moralische Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, um sich einerseits selber bei Schadensersatzforderungen zu schützen und andererseits einem Geschädigten den verursachten Schaden wieder gutmachen zu können. Dabei ist eine Hundehaftpflichtversicherung nun wirklich nicht teuer – bereits ab 35,90 Euro Jahresbeitrag kann der Hundehalter diesen notwendigen Schutz in Anspruch nehmen.

Bildquelle: Uschi Dreiucker, www.pixelio.de
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