Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Ägypten ausgesetzt
Datum: 7.2.2011
Grundlage für die Entscheidung über Rüstungsexporte sind die ‚Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern‘ aus dem Jahr 2000 und der ‚Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern‘. Danach sind die politische Situation der Empfängerländer insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechte sowie Einsatzmöglichkeiten der zu liefernden Rüstungsgüter zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung entscheidet über Rüstungsexporte jeweils im Einzelfall und im Lichte der aktuellen Situation. Im Hinblick auf die aktuelle Situation in Ägypten hat das Bundeswirtschaftsministerium das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angewiesen, ihm sämtliche Anträge auf Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Ägypten bis auf Weiteres vorzulegen. Die Bearbeitung dieser Anträge ist derzeit ausgesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft allerdings auch die bereits erteilten Ausfuhrgenehmigungen.
Hintergrund:
Das Volumen der erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Ägypten ist 2010 im Vergleich zu 2009 (damals: rd. 77,5 Mio. Euro) deutlich zurückgegangen. Nach vorläufigen Berechnungen des BMWi betrug der Wert der erteilten Genehmigungen im Jahr 2010 etwa 22 Mio. Euro.
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