Bei der Sterbegeldversicherung sind in der Zukunft Unisextarife zu erwarten

Die Sterbegeldversicherung berechnet den Beitrag nach den Risiken Geschlecht und Alter. In der Zukunft sollen Unisextarife für Männer und Frauen den gleichen Beitrag haben.

Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes muss die Versicherungen in Deutschland ihre Tarifpolitik ändern: Die Klassifizierung zwischen männlichen und weiblichen Versicherten wird ab dem Jahr 2012 entfallen, sodass vor allem im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung die geschlechtsbezogenen Beitragsunterschiede wegfallen dürften. Auch bei der Sterbegeldversicherung zu erwarten, dass dieses Urteil zu einem Überdenken der Beiträge führen wird.

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Bisher hat das Geschlecht eine erhebliche Rolle bei der Beitragsberechnung gespielt. Männer haben nun einmal eine kürzere Lebensdauer und stellen somit ein höheres Risiko dar. Bei einem Eintrittalter von 50 Jahren und einer Versicherungssumme von 5.000 Euro liegt die Differenz zum Teil bei bis zu sechs Euro. Damit ist in der Zukunft also Schluss. Wie nun die Beiträge gestaltet werden, ist völlig offen. Experten gehen jedoch davon aus, dass sich bei der Sterbegeldversicherung nun bei einem Mittelwert einpendeln werden. Damit fangen weibliche Versicherte nun das Kostenrisiko der Männer mit auf.

Wer eine Sterbegelversicherung sucht, muss sich mit mehreren Faktoren auseinandersetzen, um den individuellen Bedarf zu decken. Die Versicherungssumme kann frei gewählt werden. Bereits ab 500 Euro Summe wird die Sterbegeldversicherung angeboten. Je nach Gesellschaft kann der Einstieg aber auch bei 5.000 Euro liegen, die Versicherer begründen das mit dem hohen Aufwand bei zu kleinen Summen. Ohne Gesundheitsprüfung sind ja nach Tarif sogar 25.000 Euro oder 30.000 Euro möglich.

Im Regelfall beträgt die längste Wartezeit bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung drei Jahre. Ein kleiner Teil der Versicherungen bietet aber, je nach Eintrittsalter, auch schon nach einem halben Jahr die volle Leistung an. Wieder andere Gesellschaften staffeln die Leistung in den ersten zwei oder drei Jahren. Sterbegeldversicherungen, die ohne Wartezeit auszahlen, sind noch die Ausnahme und erfordern eine Gesundheitsprüfung. Hier ist also eine Vielzahl von Varianten gegeben.

Die Gesundheitsprüfung wird von den meisten Versicherungen also nicht gefordert. Entscheidet man sich aber für eine Gesellschaft mit Gesundheitsprüfung, sollte man genau danach schauen, wie diese formuliert ist. In manchen Fällen muss einer Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte auch über den Tod hinaus zugestimmt werden.

Eine Absicherung für den Unfalltodesschutz ist vielfach für nur geringe Mehrkosten möglich. Je nach Sterbegeldversicherung gibt es 100 Prozent oder bis 200 Prozent zusätzlich an Leistung, wenn es zum Unfalltod kommt. Da ein Unfall z. B. je nach Art und Lage eine aufwendige Bergung nach sich ziehen kann, sollte man dieses in seine Überlegungen einbeziehen.

Bildquelle: Daniel Rennen, www.pixelio.de
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