Gebäudesanierung – das fordert und fördert der Staat 2011

(lifepr) Hamburg, 11.03.2011 – Alles nur Fassade? Ganz und gar nicht. Die Dämmung der Gebäudehülle bringt Hausbewohnern nicht nur mehr Wohnkomfort ohne Frösteln und Zugluft – auch die Energieersparnis sorgt für wohlige Gefühle. Die Sanierung von Dach oder Dachboden ist 2011 für viele Gebäude Pflicht. Wie gut, dass die KfW Bankengruppe ab März wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen fördert.

Energiesparverordnung: Jetzt ist das Dach dran

Viele Hausbesitzer kommen diese Jahr nicht um Sanierungsarbeiten herum, denn die Energiesparverordnung (EnEV) schreibt bis Ende 2011 einige Maßnahmen vor: So müssen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2001 erreichtet wurden, das Dach oder der Dachboden gedämmt werden. Ausgenommen sind jedoch solche Immobilien, die schon lange von den Eigentümern bewohnt werden, nämlich bereits vor dem 1. Februar 2002. Die Arbeiten am Dachboden kosten durchschnittlich 80 Euro pro Quadratmeter. Teurer zu stehen kommt Hausbesitzer die Dämmung des gesamten Daches, hier ist mit ca. 160 Euro pro Quadratmeter zu rechnen.

Die neuen Förderrichtlinien der KfW kommen da sehr gelegen: Seit 1. März fördert die Bank neben Gesamtsanierungen auch wieder Einzelmaßnahmen. Wer Dach oder Fassade dämmt, Fenster oder Heizungsanlage erneuert, kann mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten des staatlichen Finanzinstitutes rechnen.

Teilsanierung: Wann gibt’s die KfW-Förderung?

Allerdings nur, wenn bestimmte Energie-Standards erfüllt sind: Fenster müssen dreifachverglast sein, die Außenwände einen niedrigen U-Wert, d.h. Wärmedurchgangskoeffizienten, aufweisen. Wer sukzessive in die Energiesanierung investiert, sollte auf die Reihenfolge achten: So ist es ratsam, eine Fassadendämmung vor der Erneuerung einer Heizungsanlage vorzunehmen, damit die Leistung der Wärmequelle dem neuen Energiebedarf entspricht. Ein Fensteraustausch wird außerdem nur gefördert, wenn die Wände schon einen gewissen Dämmstandard besitzen. Voraussetzung für eine KfW-Einzelförderung ist deshalb auch die Einschaltung eines Bausachverständigen.

Grundsätzlich gilt: Je besser der erreichte Energiestandard ist, desto mehr Geld gibt es. Der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen beträgt fünf Prozent der Kosten, maximal aber 2.500 Euro pro Wohneinheit. Investitionskosten müssen mindestens 6.000 Euro betragen. Die zweite Variante ist ein zinsgünstiger Kredit der KfW über maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Originalmeldung: http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-kfw-kredit.html