Polizeichefaffäre: SPD und GRÜNE stellen Klage vor – Prof. Dr. Ute Sacksofsky: Ablehnung von Beweisanträgen ist verfassungswidrig
Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute gemeinsam mit ihrer Prozessbevollmächtigten, der Staatsrechtlerin und ehemaligen Landesanwältin, Prof. Dr. Ute Sacksofsky, ihre Klage zum Untersuchungsausschuss Polizeichefaffäre vorgestellt. Beide Fraktionen klagen vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, da sie ihre Minderheitenrechte verletzt sehen. CDU und FDP hatten mehrere zentrale Beweisanträge, in denen es unter anderem um Zeugenvernehmungen als auch um die Erstellung von Gutachten geht, im Untersuchungsausschuss nicht zugelassen. Ziel der Klage von SPD und GRÜNEN ist es, die Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens festzustellen. Der Untersuchungsausschuss 18/2 wurde von den Oppositionsparteien beantragt, um die Auswahl und Ernennung des heutigen Präsidenten der Bereitschaftspolizei durch den ehemaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Bouffier zu beleuchten.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts hat Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky die Auffassung der Oppositionsfraktionen bestätigt: „Die von den Fraktionen von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit gegen den Willen der Antragsteller durchgesetzte Ablehnung der erneuten Vernehmung eines Zeugen sowie die Ablehnung der Vereidigung von zwei Zeuginnen verletzt die in Untersuchungsausschüssen gegebenen Minderheitenrechte und ist daher verfassungswidrig.“ Das Gleiche gelte für die Ablehnung von CDU und FDP, ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen. Durch die Einholung dieses Gutachtens wollten sich die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die notwendige Sachkunde verschaffen, um die sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof ergebenden Konsequenzen sowie das Vorgehen des heutigen Innenministers und des heutigen Ministerpräsidenten rechtlich beurteilen zu können.
Entgegen der Darstellung der Ausschussmehrheit sei das Ziel der abgelehnten Beweisanträge für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags relevant. Dies beziehe sich sowohl auf die erneute Zeugenvernehmung als auch die Zeugenvereidigung zur Aufklärung bestehender Widersprüche. Hierbei gehe es um die Aufklärung von bestehenden Widersprüchen und Tatsachen, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von ausschlaggebender Bedeutung seien. Deshalb verletze die Ablehnung in elementarer Weise das Recht der Antragsteller als Einsetzungsminderheit auf effektive Erfüllung des Untersuchungsauftrags aus Artikel 92 der Verfassung des Landes Hessen. In diesem Zusammenhang verweist Prof. Dr. Ute Sacksofsky auf die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichthof vom 9. Dezember 1998, durch die die Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen in besonderer Weise gestärkt worden seien. Darüber hinaus habe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2002 den Grundsatz geprägt, dass den Beweisanträgen der einsetzungsberechtigten Minderheit Folge zu leisten sei, soweit diese ihr Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausübten.
Es sei aus Sicht der Staatsrechtlerin nicht zu erkennen, dass die hier in Rede stehenden abgelehnten Beweisanträge sachwidrig oder gar missbräuchlich gewesen seien. Auch widersprächen sie nicht den Beweiserfordernissen der zugrunde liegenden IPA-Regeln oder der Strafprozessordnung. Die Ablehnung durch die Ausschussmehrheit sei deshalb verfassungswidrig.
„Wir sehen unsere Haltung durch das Gutachten von Frau Professor Dr. Sacksofsky in vollem Umfang bestätigt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben keinerlei Interesse daran, die Fragen der Rechtmäßigkeit bei der Auswahl und der Ernennung des heutigen Präsidenten der Bereitschaftspolizei aufzuklären. Wir halten dies weiterhin für dringend geboten“, unterstreichen die Obleute von SPD und GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich.
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