Mehr Schutz vor künstlicher UV-Strahlung beschlossen
21.03.11
Deutsche Krebshilfe und ADP begrüßen Zustimmung der Bundesländer
Berlin (jft) ? Zu viel UV-Strahlung ist gefährlich. Am Freitag, dem 18. März 2011, hat der Bundesrat die Solarienschutzverordnung (UVSV) verabschiedet. Die Bundesländer stellten sich dabei hinter die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung, die vor den schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung in Solarien schützen soll. „Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) begrüßen diesen Beitrag der Bundesländer für mehr Gesundheit“, so Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Die Rechtsverordnung etabliert in Deutschland einen europaweit einzigartigen, soliden Schutz vor UV-Strahlen für alle Verbraucher.“
Die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das seit August 2009 in Kraft ist. Die Verordnung fordert unter anderem eine fachliche Qualifikation für das Personal in Sonnenstudios und die Einhaltung der Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 W/m² für alle Solariengeräte, stellt strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien, verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung.
Grund für die Regulierungen sind die großen Gesundheitsgefahren, die von künstlicher UV-Strahlung ausgehen: „Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem Malignen Melanom, zu erkranken, um bis zu 75 Prozent“, so Professor Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich bundesweit an Hautkrebs, 24.000 davon an einem Malignen Melanom. Immer jüngere Menschen sind betroffen. Experten gehen von einer kontinuierlichen Steigerung der Neuerkrankungsrate an Hautkrebs bis zum Jahr 2050 aus. Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die UV-Strahlung der Sonne und aus Solarien. Die Deutsche Krebshilfe, die ADP und ihre nationalen und internationalen Partner-Organisation raten grundsätzlich von einer Nutzung von UV-Strahlung aus Solarien zu kosmetischen Zwecken ab. Weitere Informationen zum Thema „Hautkrebs und Solarien“ gibt es hier und www.unserehaut.de.
Bonn, 21. März 2011
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