Unterschrift in elektronischer Form

Im Grunde ist die Elektronische Signatur einfach eine Ansammlung von Daten, die mit elektronischen Informationen verknüpft sind. Diese Daten dienen dazu, dass man die Integrität der Informationen prüfen kann und den Signaturersteller eindeutig identifizieren kann. Man verwendet die Elektronische Signatur also dazu, elektronische Dokumente mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift zu versehen. Der Vorteil ist der, dass man dazu kein Papier benötigt, sondern ganz einfach PDF Dateien mit einer Elektronischen Signatur versehen und elektronisch verschicken kann. Die Elektronische Signatur ermöglicht auch eine digitale Archivierung wichtiger Dokumente. Da in ihr auch Informationen zum Inhalt der Dokumente gespeichert werden, kann man auch nach vielen Jahren noch nachprüfen, ob die Elektronische Signatur mit dem Inhalt des Dokumentes übereinstimmen. Das macht die Elektronische Signatur zu einem der sichersten und eindeutigsten Verfahren zur Signatur, da sie nur sehr schwer manipuliert werden kann. Man kann durchaus sagen, dass die Elektronische Signatur den gleichen Stellenwert wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument hat.

Elektronische Signatur ist aber nicht gleich Elektronische Signatur. Es gibt in den meisten Ländern eigene Richtlinien für die Beschaffenheit der Elektronischen Signaturen, die alle erfüllt werden müssen, damit diese rechtsverbindlich sind. Zudem gibt es auch noch einmal allgemeine Vorgaben von der EU. In Deutschland darf man zum Beispiel nur die Qualifizierte Elektronische Signatur verwenden, um die vom Gesetz vorgeschriebene Schriftform zu ersetzen. Das bedeutet, dass die Elektronische Signatur auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen muss, welches zum Zeitpunkt der Erstellung gültig war und dass die Signatur mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt werden muss. Nur wenn beide Vorgaben erfüllt worden sind, ist die verwendete Elektronische Signatur in Deutschland rechtsverbindlich. Auch als Beweise  vor Gericht können nur Dokumente angeführt werden, die mit einer solchen Qualifizierten Elektronischen Signatur versehen worden sind. Diese Dokumente besitzen dann den gleichen Beweiswert wie Urkunden aus Papier, sind je nachdem aber sogar sicherer als diese.