2.609 Asylbewerber im September 2009

BSOZD.com-News Berlin. (pressrelations) – 2.609 Asylbewerber im September 2009 Im September 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.609 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 161 Personen (6,6 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat September 2008 um 644 Personen (32,8 Prozent) gestiegen.
Von Januar bis September 2009 wurden 20.201 Erstanträge gestellt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 3.615 Anträge (21.8 Prozent) mehr.
Von Januar bis September 2009 wurden 20.201 Erstanträge gestellt, 3.615 Anträge (21.8 Prozent) mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Im September 2009 kamen weiterhin viele Asylbewerber vor allem aus dem Irak (Juli: 647, August: 611, September: 580) und aus Afghanistan (Juli: 324, August: 335, September: 419).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im September 2009 2.609 Personen (Vormonat: 2.448 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 161
(6,6 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (September 2008: 1.965 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im September 2009 um 644 (32,8 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im September 2009 waren:
Zum Vergleich
Juli August September
1. Irak 647 611 580
2. Afghanistan 324 335 419
3. Iran 84 126 182
4. Kosovo 104 131 110
5. Türkei 139 104 109
6. Aserbaidschan 38 71 94
7. Vietnam 100 100 77
8. Nigeria 64 80 74
9. Georgien 65 49 69
10. Serbien 41 27 63

Neben den 2.609 Personen, die im September 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 433 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).
Im September 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.650 Personen (Vormonat: 2.380) entschieden.
Insgesamt 586 Personen (22,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 22 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 564 Personen (21,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im September 2009 bei 163 Personen (6,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.084 Personen (40,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 817 Personen (30,8 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis September 2009 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis September 2009 haben insgesamt 20.201 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (16.586 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.615 Personen
(21,8 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2009:
1. Irak 5.051 Personen
2. Afghanistan 2.210 Personen
3. Türkei 1.097 Personen
4. Kosovo 1.040 Personen
5. Vietnam 929 Personen
6. Iran 761 Personen
7. Russ. Föderation 629 Personen
8. Nigeria 600 Personen
9. Syrien 588 Personen
10. Indien 509 Personen

Neben den 20.201 Erstanträgen wurden insgesamt 4.151 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis September 2009 hat das Bundesamt 21.819 Entscheidungen (Vorjahr: 15.759) getroffen.
Insgesamt 6.537 Personen (30,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 309 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.228 Personen (28,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis September 2009 bei 1.131 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 8.252 Personen (37,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.899 Personen (27,0 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende September 2009 21.060, darunter 17.064 Erstanträge und 3.996 Folgeanträge (Vormonat: 20.557 anhängige Verfahren, davon 16.449 Erst- und 4.108 Folgeanträge).

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