Mehrwertsteuer-Reform könnte die Ärmsten dreimal stärker belasten als die Reichsten
DIW-Chef warnt vor unsozialen Folgen eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes
Eine komplette Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes würde die Geringverdiener in Deutschland dreimal so stark belasten wie die Spitzenverdiener. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, die die Folgen verschiedener Reformmodelle analysiert hat. „Sollte der ermäßigte Steuersatz ersatzlos abgeschafft werden, droht den ärmsten Haushalten in Deutschland ein Realeinkommensverlust von bis zu 2,8 Prozent, den reichsten hingegen nur ein Rückgang von 0,9 Prozent“, erklärt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. „Selbst wenn die Regierung die entstehenden Mehreinnahmen von rund 23 Milliarden Euro im Jahr komplett nutzen würde, um den Mehrwertsteuer-Regelsatz von bisher 19 auf 16 Prozent zu senken, würden die Geringverdiener unterm Strich immer noch deutlich stärker belastet als die Wohlhabenden“.
Bei der geplanten Mehrwertsteuerreform steht die Regierung vor einer Grundsatzentscheidung: Weniger Bürokratie oder weniger soziale Gerechtigkeit. Die verwaltungstechnisch einfachste Lösung ? ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz auf alle Güter und Dienstleistungen ? hätte viele Vorteile: Das Steuersystem würde transparenter, Mitnahmeeffekte vermieden, Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen abgebaut. „So schön sich das anhört, so unsozial wäre die Wirkung einer Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes“, meint der DIW-Vorstandsvorsitzende Gert G. Wagner. Diese „versteckte Steuererhöhung“ im unteren Einkommensbereich könnte nur durch neue Transfers und neue bürokratische Maßnahmen ausgeglichen werden.
Bislang gelten in Deutschland zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: Für die meisten Produkt- und Leistungsgruppen gilt der Regelsatz von 19 Prozent. Für eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen wird jedoch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent veranschlagt. Dazu gehören unter anderem kulturelle Leistungen, der Nahverkehr, Zahntechnik und Rollstühle, Gartenbau-Erzeugnisse, Heimtierfutter, Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen und seit kurzem auch Übernachtungen in Hotels und Gasthöfen. Den allergrößten Anteil beim ermäßigten Satz ? rund 70 Prozent der Umsätze ? machen jedoch Nahrungsmittel einschließlich Milch und Leitungswasser aus. „Für diese Grundnahrungsmittel geben ärmere Haushalte einen weit höheren Anteil ihres Einkommens aus als reiche. Eine Abschaffung des reduzierten Satzes würde sie deswegen auch viel stärker treffen“, erklärt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Nach Berechnungen der Bundesregierung führt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zu jährlichen Mindereinnahmen von 23 Milliarden Euro. Rund 17 Milliarden Euro entfallen davon auf Grundnahrungsmittel.
„Sollte der ermäßigte Steuersatz komplett abgeschafft werden, könnte allein durch die Mehreinnahmen der Regelsatz um rund 2,6 Prozent gesenkt werden“, so Bach. Dabei würden die Reichen sogar leicht entlastet, aber die Armen immer noch spürbar belastet. „Behält man hingegen den ermäßigten Satz für Nahrungsmittel bei und schafft nur die anderen Vergünstigungen ab, könnte der Regelsatz nur um weniger als einen Prozentpunkt sinken. Denn dann kämen nur noch sechs Milliarden Zusatzeinnahmen in die Kasse“, erklärt Bach. Der unerwünschte Verteilungseffekt würde dann aber verschwinden, die Geringverdiener würden sogar leicht entlastet. „Das Steuersystem würde dennoch deutlich einfacher und transparenter.“
Der DIW-Studie zufolge schlagen derzeit die Begünstigung von kulturellen Leistungen (vor allem Bücher, Zeitungen und Zeitschriften) mit 1,8 Milliarden Euro jährlich zu Buche, die umstrittene Hotelsteuer-Reform aus dem vergangenen Jahr kostet den Staat eine Milliarde, die Steuerreduktion für den Nahverkehr rund 0,8 Milliarden Euro, und für alle anderen Vergünstigungen verzichtet der Staat auf jährliche Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro.
Wenn auch der ermäßigte Steuersatz auf Nahrungsmittel abgeschafft werden soll, kann die Mehrbelastung der ärmeren Haushalte nur bei anderen Steuern oder staatlichen Transfers kompensiert werden. „Bei den Haushalten, die Hartz IV erhalten, wäre dies über eine Anpassung der Leistungssätze rein technisch leicht zu erreichen. Bei den vielen Geringverdiener-Haushalten wird das schon schwieriger. Die meisten zahlen keine Einkommensteuer, so dass auch eine Anpassung des Grundfreibetrags nicht greifen würde“, so Bach. Auch andere Transferleistungen wie Kinder-, Wohn-, Arbeitslosengeld oder gesetzliche Renten umfassen die relevanten Bevölkerungsgruppen nur teilweise oder entlasten die ärmere Bevölkerung nicht zielgerichtet. „Gezielter könnte man die Belastung nur mit einer Art Bürgergeld ausgleichen, bei dem zum Beispiel jeder Haushalt die durchschnittliche Mehrbelastung von Geringverdienern erstattet bekommt. Aber das bedeutet wieder neue Bürokratie. Solange keine wirksame Kompensation der Haushalte mit niedrigem Einkommen gefunden wird, sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Nahrungsmittel beibehalten werden.“
Aufkommens- und Verteilungswirkungen von Reformen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes (Übersicht)
„Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Nahrungsmittel belastet Geringverdiener“
, von Stefan Bach, in: DIW Wochenbericht 16/2011.
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