Bosbach wandelt auf Sarrazins Spuren

Berlin (pressrelations) –

Bosbach wandelt auf Sarrazins Spuren

„Wolfgang Bosbach begibt sich auf Thilo Sarrazins unheilige Spuren, wenn er auf derart populistische Weise rassistische Ressentiments schürt“, kritisiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Forderung des stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden nach schärferen Sanktionen für hier lebende Migrantinnen und Migranten, die angeblich Integrationskurse verweigern würden. „Solche pauschale Verunglimpfungen, die geeignet sind, das gesellschaftliche Klima nachhaltig zu vergiften, darf sich eine in der Öffentlichkeit stehende Person einfach nicht erlauben.“ Bosbachs Äußerungen seien zudem „ein Zeugnis völliger Unkenntnis der realen Verhältnisse“. Dagdelen weiter:

„Bosbachs Behauptung, etwa 40 Prozent aller zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichteten Menschen würden dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist durch nichts belegt. Die Bundesregierung konnte mir auf Anfrage keine entsprechenden Auskünfte geben (vgl. BT-Drs 16/12979, Frage 12). Auch seine Forderung nach Sanktionsmöglichkeiten bei einer Integrationskurs-Verweigerung ist billigster Populismus. Bereits jetzt kann die Sozialhilfe komplett gestrichen werden, wenn der Verpflichtung zur Teilnahme Integrationskursen im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nicht nachgekommen wird.

Bosbach suggeriert zudem, Migrantinnen und Migranten wollten häufig kein Deutsch lernen und lägen dem Staat deshalb auf der Tasche und bekräftigt damit in unverantwortlicher Weise das Zerrbild vom ‚integrationsunwilligen Ausländer‘. Die Wirklichkeit spricht eine andere Sprache. Von 2005 bis 2007 nahmen 94 Prozent aller zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichteten türkischen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer auch tatsächlich an den entsprechenden Sprachkursen teil. Und damit ist noch nichts zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme der übrigen sechs Prozent gesagt – etwa Schwangerschaft, Erkrankung, verzögerter Kursbeginn oder ähnliches (vgl. BT-Drs. 16/9137, Anlage 3).

Es kommt auch nur selten vor, dass ein Integrationskurs abgebrochen wird. Laut dem von der Bundesregierung beauftragten Ramboll-Gutachten müssen nur 2,4 Prozent aller Teilnehmenden den Kurs abbrechen, und zwar aus Gründen, die nicht gerade von ‚Integrationsunwilligkeit‘ zeugen, etwa wegen der Geburt von Kindern, wegen der Aufnahme einer Beschäftigung, wegen gesundheitlicher Probleme oder fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten.“

F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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