Anwaltskanzlei Sachse – Anwälte in Offenbach – Familienrecht Offenbach

Die Anwaltskanzlei informiert zum Thema Familienrecht

Vor einer Ehe steht bekanntlich die Verlobung. Dies mag im ersten Moment überraschend sein, jedoch ist das Verlöbnis im rechtlichen Sinne nichts anderes, als das beidseitige und ernsthafte Versprechen, einander heiraten zu wollen.

Dies muss nicht unbedingt ausdrücklich geschehen, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Auf entsprechende Förmlichkeiten (Ringtausch, Verlobungsfeier, Zeitungsanzeige, usw.) kommt es hierbei nicht an. Spätestens dann, wenn gemeinsam die Eheschließung bei dem Standesamt angemeldet wurde, haben sie einander die Ehe versprochen und somit verlobt.

Die rechtliche Bedeutung einer Verlobung ist allerdings gering, denn aus einem Verlöbnis kann nämlich nicht auf die Eingehung der Ehe geklagt werden. Beide Verlobten können sich jeder Zeit wieder von dem Verlöbnis lösen.

Kommt es dannn nicht zur Schließung einer Ehe- egal aus welchem Grund -, kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe der gemachten Geschenke verlangen.
Löst ein Verlobter das Verlöbnis, so hat er dem anderen und dessen Eltern den Schaden zu ersetzen, der hierdurch entstanden ist, dass in Erwartung der Eheschließung Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Wie zum Beispiel das bereits gekaufte Brautkleid. Die Ersatzpflicht tritt allerdings nicht ein, wenn ein wichtiger Grund zur Lösung des Verlöbnis vorliegt (z.B. Fremdgehen).

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Offenbach erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Ihre Anwälte in Offenbach.
Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
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