Bundesregierung schafft Voraussetzungen für Cannabis als Medizin
Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung stellt heute den Drogen- und Suchtbericht 2011 der Bundesregierung vor. Der Bericht beschreibt Projekte und Maßnahmen der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung von 2009 bis Anfang 2011. Zugleich werden zahlreiche Projekte und Aktivitäten aus Ländern, Gemeinden und Verbänden vorgestellt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Präventionsprojekten für Kinder und Jugendliche. Aber auch über Neuerungen im Bereich der Versorgung mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln wird berichtet. Ein Sonderthema des Berichts ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure an den Schnittstellen der Hilfesysteme in Deutschland.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:
„Die Drogen- und Suchtpolitik der christlich-liberalen Koalition ist auf einem guten Weg. Der regelmäßige Konsum von Alkohol, Nikotin und Cannabis geht zurück. Dies zeigt, dass gezielte Präventionsmaßnahmen wirken.“
Nach aktuellen Befragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2010 tranken 13 % der 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal in der Woche Alkohol. 2004 waren es noch 21 %.
13 % der Jugendlichen in diesem Alter rauchen, 2001 waren es noch 23 %. Auch der Anteil der Nieraucher ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
68 % der minderjährigen Jugendlichen gaben an, noch nie in ihrem Leben geraucht zu haben. 2001 waren es nur 41 %.
5 % der befragten Jugendlichen gaben an, in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. 2004 waren es noch 10 %.
Dennoch sind diese positiven Entwicklungen kein Grund zur Entwarnung. „Es muss unser Ziel sein, noch mehr Jugendliche davon zu überzeugen, dass Suchtmittel und Drogen keine Freizeitbeschäftigung und keine Problemlöser sind. Deshalb müssen wir unsere Präventionsmaßnahmen noch genauer auf die Zielgruppen ausrichten, die durch problematisches Konsumverhalten auffallen. Dies sind beispielsweise die jugendlichen Rauschtrinker“, so Dyckmans weiter.
Im Bereich der Versorgung Schwerstkranker mit betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln hat die Bundesregierung erhebliche Verbesserungen beschlossen, die morgen in Kraft treten. Hospize und Einrichtungen der spezialisierten Palliativversorgung erhalten die Möglichkeit, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln vorzuhalten. Auch die Weiterverwendung ärztlich verschriebener aber nicht mehr benötigter Betäubungsmittel wird ausgebaut.
„Schwerstkranke Menschen müssen in der letzten Phase ihres Lebens auch im Hospiz und im Rahmen der spezialisierten ambulanten Betreuung eine optimale medizinische Versorgung erhalten. Dazu gehört auch und vor allem zu jeder Zeit die Linderung unerträglicher Schmerzen mit Hilfe von betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln.“ so die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Erstmals werden auch die Voraussetzungen für die Zulassungs- und Verschreibungsfähigkeit von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln geschaffen.
„Das ist ein bedeutender Schritt, weil Schwerkranken dadurch eine weitere Therapieoption zur Behandlung von Schmerzen eröffnet wird. Ich wünsche mir jetzt weitere Zulassungsanträge, denn viele Menschen warten auf diese Medizin.“ so die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Der Drogen- und Suchtbericht ist unter http://www.drogenbeauftragte.de abrufbar.
Kontakt
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Tel.: 030-18 441- 4412
Fax: 030-18 441- 4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
http://www.drogenbeauftragte.de