Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Sicherheit beim Kauf von Autos

Was tun, wenn es Ärger beim Autokauf gibt? Am besten mit dem Rechtsanwalt die Sache angehen. Denn ohne Rechtsbeistand ist man auf relativ verlorenem Posten. Durch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung wird das Kostenrisiko gemindert.

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet nur finanziellen Rückhalt, wenn es um die Anfechtung von behördlichen Anordnungen oder Ordnungswidrigkeiten geht. Auch im Bereich Vertrags- und Sachenrecht ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht ohne Bedeutung. Denn viele Streitfälle rund um das Thema Auto entstehen schon beim Kauf, wenn das Fahrzeug nicht den Erwartungen entspricht. Erfahrungsgemäß kommt es hier häufig zum Rechtsstreit.

Informationen zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/verkehrsrechtsschutzversicherung.html

In den seltensten Fällen ist man in der Lage, dass recht in die eigene Hand zu nehmen und seine Interessen notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Hier bedarf es der Hilfe eines Rechtsanwaltes. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko, damit man finanziell unabhängig überhaupt die Chance hat, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

In den Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) findet sich in § 21 auch alles rund um das Thema Verkehr wieder. Der Baustein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist ein Bestandteil, der vor allem beim Kauf eines Fahrzeuges eine tragende Rolle hat.

Werner Pokall hat sich bei einem namhaften deutschen Autohersteller eine Limousine angeschafft, Neupreis 50.000 Euro. Ein Extra unter vielen ist die elektronische Sitzeinstellung, die sich automatisch auf ihn mit seinem Gardemaß von 1,90 Metern einstellt, aber auch auf seine Frau, die regelmäßig das neue Fahrzeug nutzt. Nach einigen Wochen beanstandet Herr Pokall bei seinem Autohaus, dass die Sitzpositionsspeicher nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Bereits mehrfach sind die Sitze kurz nach dem Anlassen des Fahrzeuges in die Vorgängerposition zurückgefahren.

Das Autohaus hat sich im Laufe des Jahres mehrfach der Sache angenommen. Leider ohne Erfolg, der Fehler war nicht auszumerzen. Herr Pokall sah sich veranlasst vom Kaufvertrag zurückzutreten und forderte den Kaufpreis zurück. Das Unternehmen wehrte sich dagegen. Da Herr Pokall u. a. über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügte, übergab er die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt. Da sich die Gegenseite nicht zur Zufriedenheit von Herrn Pokall auf dessen Forderung eingelassen hat, landete die Angelegenheit nun vor Gericht. Auch hier wird das Kostenrisiko von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.

In dem vorliegenden Fall gaben die Richter dem Käufer des Fahrzeuges Recht. Der Automobilhersteller muss den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Unabhängig davon, dass die Werkstatt nun seit einem Jahr versuche, den Fehler in den Griff zu bekommen, sei es auch nicht mit der Sicherheit vereinbar, wenn der Sitzpositionsspeicher während der Fahrt auf einmal seine Dienste versagt. Hier ist nämlich nach Ansicht der Richter auch eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen gegeben.

Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de
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