Humanbiobanken: Trotz Handlungsbedarf bleibt Bundesregierung untaetig
Anlaesslich der heutigen oeffentlichen Anhoerung zum Thema „Humanbiobanken“ des Ausschusses fuer Bildung, Forschung und Technikfolgenabschaetzung des Deutschen Bundestages erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann sowie der zustaendige Berichterstatter René Roespel:
Humanbiobanken brauchen klare Regelungen, um Erkenntnisgewinn und Arzneimittelentwicklung in Deutschland zu ermoeglichen. Dies machen die Aussagen der heute vom Bundestags-Forschungsausschuss gehoerten Sachverstaendigen deutlich. Insbesondere brauchen wir ein schlankes „Biobanken-Geheimnis“ mit klaren Regeln etwa zum Beschlagnahmeverbot und zum Zeugnisverweigerungsrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist ohne detaillierte Vorfestlegungen in die parlamentarische Debatte ueber den Regelungsbedarf bei Biobanken gegangen. Die Anhoerung zeigt: unsere Vorgehensweise war richtig. Wir wollen die Nutzung von Biobanken in der Forschung erleichtern. Hierzu brauchen wir Vertrauen und Transparenz im Sinne der Spenderinnen und Spender. Ein klarer Rechtsrahmen fuer Biobanken behindert nicht die Forschung, sondern schuetzt wirksam vor Missbrauch und Akzeptanzproblemen.
Entgegen frueherer Einlassungen von Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP zieht es die Bundesregierung jedoch vor, untaetig zu bleiben. Bisher ignoriert sie damit die Empfehlungen ihrer eigenen Beratungsgremien wie die des rund 1,7 Millionen Euro teuren Deutschen Ethikrates. Ein teurer Fall von Beratungsresistenz.
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