Aufgaben und Inhalt der Rechtsschutzversicherung – Inhalt der ARB 2009

(BSOZD.com – News) Bottrop. Bedeutung der Rechtsschutzversicherung nimmt zu. In Deutschland wird immer mehr gestritten und prozessiert. Viele Streitigkeiten werden mehr und mehr über Rechtsanwälte und vor Gerichten ausgetragen. Die Rechtsschutzversicherung gewinnt in Folge dessen immer mehr an Bedeutung.

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2009) erbringt der Versicherer für seinen Kunden die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Rahmen des vereinbarten Umfanges.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Im Wesentlichen können in der Rechtsschutzversicherung die folgenden Leistungsarten vereinbart werden:

• Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
• Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
• Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie aus sonstigen Nutzungsverhältnissen uns dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen.
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, soweit sie nicht unter den ersten drei Punkten bereits abgesichert sind.
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
• Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
• Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen oder eines sonstigen Vergehens. Hier gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Deckung, wenn der Versicherte ein Vergehen vorsätzlich begangen hat und darauf rechtskräftig erkannt wird.
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
• Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerschaftsrecht und Erbrecht.

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