LAURISCHK: Rechtsanspruch auf Fachberatung für misshandelte und missbrauchte Kinder ist überfällig
BERLIN. Zur Veröffentlichung der Kriminalstatistik 2010 zu Gewalt an Kindern, erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle LAURISCHK:
Die vom Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Deutschen Kinderhilfe vorgestellten Zahlen sind alarmierend. Angesichts von 183 Kindern unter 14 Jahren, die 2010 als Opfer von Gewalt und Misshandlungen gestorben sind, und 14.696 verzeichneten Fällen von sexueller Gewalt an Kindern, besteht ein erheblicher Handlungsbedarf.
Zwingend notwendig ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von niedrigschwelligen Angeboten gerade für von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder. Das Beratungssystem für Opfer muss ausgebaut werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Beratungsangebot ist überfällig. Das geplante Kinderschutzgesetz ist ein wirkungsvolles Instrument, um unsere Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigungen zu schützen. Aber auch die schnelle und niedrigschwellige Beratung der Opfer ist ein wichtiges Anliegen, für das wir zügig konkrete Angebote schaffen müssen. So soll beispielsweise die Schweigepflicht für Ärzte und Psychologen beim Verdacht auf Kindesmisshandlung gelockert werden. Um weitere Fälle von Gewalt- und Misshandlungsopfern im Kindesalter zu verhindern, ist die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehene Festlegung von verbindlichen Standards für Betreuungseinrichtungen wesentlich.
Angesichts der erschreckenden Zahlen der Kriminalstatistik darf das Thema Gewalt an Kindern nicht aus dem Bewusstsein der Gesellschaft verschwinden. Die Politik ist nun aufgefordert, zügig und konsequent zu handeln.
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