(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zu den bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West erklärt der rentenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich L. KOLB:
Die Bundesregierung spielt bei der Rentenvereinheitlichung auf Zeit. Nachdem vor einigen Monaten verlautbart wurde, man arbeite an einem Gesetzentwurf, werden jetzt Details eines offensichtlich noch unabgestimmten Entwurfs an die Öffentlichkeit gebracht. Durch scheinbare Aktivität sollen die Menschen in den neuen Ländern ruhig gestellt werden.
Wenig sachdienlich ist, was von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bisher bekannt geworden ist. Mit der vorgesehenen Vereinheitlichung zukünftiger Rentenansprüche ab 2020 werden die unterschiedlichen Rechtssysteme bis weit über 2050 fortbestehen. Diese langfristige Lösung nützt all denen nichts mehr, die wirklich von den Umstellungen der Wiedervereinigung im Jahre 1990 betroffen waren.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher schon im Juni einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem eine Vereinheitlichung des Rentenrechts in Deutschland zum 1. Juli 2010 möglich ist. Er sieht folgende Schritte vor:
1. Ab dem Stichtag 1. Juli 2010 gilt für künftig zu erwerbende Rentenansprüche ein einheitliches Rentenrecht. Die Lohnhochwertung und der Rentenwert Ost entfallen. Jeder Euro bringt künftig im ganzen Bundesgebiet einen gleich hohen Rentenanspruch.
2. Die bis zum 1. Juli 2010 erworbenen Ansprüche und Renten in Ost und West bleiben in ihrem Wert voll erhalten und werden in gesamtdeutsche Entgeltpunkte und einen gesamtdeutschen Rentenwert umgerechnet.
3. Alle Versicherten, die zum Stichtag über Renten oder Rentenanwartschaften aus Entgeltpunkten Ost verfügen, erhalten eine Einmalzahlung. Damit werden künftig zu erwartende Rentensteigerungen, die sie bei der weiteren Anpassung des Rentenwerts Ost für ihre vorhandenen Entgeltpunkte Ost erhalten hätten, zum Stichtag vorgezogen.
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