(BSOZD.com-NEWS) Witten. Zusammenarbeit mit der LEG und der Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft war vorbildlich – Schon in der Vergangenheit haben Verkäufe größerer Wohnungsbestände ? insbesondere im Ortsteil Heven ? immer wieder für erhebliche Unruhe unter den Bewohnern geführt. Auch den aktuellen Fall ? den Verkauf der LEG durch das Land Nordrhein-Westfalen ? hat die Stadt Witten darum von Anfang an aufmerksam verfolgt.
Um es ganz deutlich zu sagen: Die Stadt Witten ist nicht Vertragspartner bei dem privatrechtlichen Verkauf dieser Grundstücke und Wohngebäude. Sie kann jedoch ihre Interessen und als ?guter Anwalt ihrer Bürgerinnen und Bürger – auch die Interessen der Bewohner deutlich zum Ausdruck bringen. Dies wurde zuletzt beim Verkauf des Wohnungsbestandes der Hattinger Wohnstättengenossenschaft in Herbede und Vormholz erfolgreich praktiziert. Dort wurden die Mieterrechte über die gesetzlich bestehenden Rechte hinaus in einer Sozialcharta festgeschrieben.
Alle Möglichkeiten ausschöpfen
Auch bei dem jetzt erfolgten Verkauf der Wohnungen der LEG und der Ruhr-Lippe-Wohnungsgesellschaft wird die Stadt Witten all ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Wohle der Mieterinnen und Mieter ausschöpfen. Sie wird vorrangig auf die Einhaltung der Kostenmiete und Durchführung von Instandsetzungen durch den neuen Vermieter achten. Dies ist für die öffentlich geförderten Wohnungen, die den für Sozialwohnungen geltenden Zweckbestimmungen unterliegen, möglich. Darum hat die Stadt bereits viele der verkauften Gebäude daraufhin überprüft, ob Instandhaltungen unterlassen wurden. Im Ergebnis ist jedoch festzuhalten, dass es hier keine Beanstandungen gibt. Die Zusammenarbeit mit der LEG und der Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft war immer vorbildlich.
Die Mieten der mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen können auch zukünftig nur in Höhe der nachgewiesenen Kostenmiete erhoben werden. Dies wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt regelmäßig überprüft. Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen sind somit nur möglich, wenn zum Beispiel die bisher gezahlte Miete unter der zulässigen Kostenmiete liegen würde. Bei den nun verkauften Wohnungen hatten sich bei entsprechenden Überprüfungen in der Vergangenheit keine Beanstandungen durch die Stadt Witten ergeben.
Die Stadt Witten wird mit dem neuen Eigentümer Kontakt aufnehmen und ihn nachdrücklich auf seine gesetzlichen Verpflichtungen und auf die Verpflichtungen aus der beim Verkauf abgeschlossenen Sozialcharta hinweisen und entsprechende Kontrollen vornehmen.
Sollten Mieterinnen oder Mieter Probleme bekommen, bietet die Stadt Witten Hilfe und Vermittlung an. Der Leiter des Sachgebiets Wohnen im Amt für Wohnen und Soziales, Uwe Andresen, ist in solchen Fällen unter der Rufnummer (02302) 581 5330 telefonisch zu erreichen.
(jk ? 04/09/08)
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