außergrichtlichen Streitbeilegung – das Kernstück moderner Rechtsschutz Versicherungen

Per 12.01.2011 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der, die einvernehmliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ohne unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen stärken soll.

In der Zwischenzeit haben viele Assekuranzen die Vorteile der Streitschlichtung erkannt und bieten
im Rahmen ihrer Rechtsschutzpolicen die Möglichkeit der Streitschlichtung. Die Anbieter von Rechtsschutz Versicherungen sieht hier insbesondere eine Minderung bzw. Stagnierung der in der Vergangenheit stetig gesteigenden Schadenaufwendungen.

Laut Information der Rechtsschutz Versicherung der ARAG – einem der führenden Anbieter von Rechtsschutz Versicherungen in Deutschland – so hat sich das Streitverhalten im Laufe der letzten Jahren weitgehend geändert. Waren früher Gerichtsprozesse zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Kunden den außergerichtlichen Einigungsversuch an. Vorallem alternative Lösungswege zur Vermeidung der Streit-Esklierung sind gefragt.

Derzeit sind die Versicherungswerke der Anbieter von Rechtsschutzpolicen derart gestaltet, dass im Falle einer außergrichtlichen Streitbeilegung,
der Versicherer dem Kunden einen erfahrenen Mediator für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Der Streitschlichter wird dann
beide Parteien entsprechend anhören und weitergehende Lösungswege zur Vermeidung der Intensivierung der Auseinandersetzung anbieten.

Nicht alle Anbieter von Rechtsschutz Versicherungen bieten die Streitschlichtung, auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht der Trend eindeutig in diese Richtung. Wer mit einem Rechtsschutzabschluss spekuliert, dem bietet sich ein Test der Rechtsschutz in jedem Falle an.

Aus Experten – Sicht ist es heute noch etwas zu früh, spezielle Rechtsschutz Versicherungen abzuschließen, die
insbesondere ausschließlich auf außergerichtliche Streitschlichtung bauen. Zum Beispiel sei der Tarif M-Aktiv der DEURAG genannt. Jetzt ist das Angebot an außergrichtlichen Streitschlichtern, noch nicht ausreichend. Insbesondere im ländlichen Bereichen steckt die Marktdurchdringung derartiger Schlichtungsangebote noch in den Kinderschuhen.
Es steht bereits fest, dass dies sich im Ergebnis der Ratifizierung des vom Parlament verabschiedete Gesetzesnovelle, schnell ändern wird.

Im Gegensatz hierzu stellt in der jetzigen Situation die Streitschlichtung, als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutzprodukten eine echte Bereicherung dar.