Arbeitsminister Schneider: Ferien sollen hauptsächlich der Erholung dienen

Düsseldorf (pressrelations) –

Arbeitsminister Schneider: Ferien sollen hauptsächlich der Erholung dienen

Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Ferienjobs

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Sommerferien stehen vor der Tür, und viele Schülerinnen und Schüler wollen in dieser Zeit ihr Taschengeld durch einen Ferienjob aufbessern. Arbeitsminister Guntram Schneider sagte dazu heute (18. Juli 2011) in Düsseldorf: „Die Schulferien sollen in erster Linie der Erholung dienen. Für Ferienjobs gelten gesetzliche Regelungen, die zum Schutz der Jugendlichen unbedingt eingehalten werden müssen.“

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gelten folgende „Spielregeln“ für Ferienjobs:

? Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern leichte Arbeiten ausführen, beispielsweise Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe geben oder kleine Botengänge erledigen ? dies allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich.

? Länger arbeiten dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren. Dabei darf im Jahr an maximal 20 Tagen gejobbt werden, pro Woche höchstens an fünf Tagen. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; nächtliche Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind tabu. Für Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen.

? Die Jugendlichen dürfen nur Arbeiten verrichten, die sie körperlich nicht überfordern und die mit keinen gesundheitlichen Gefahren verbunden sind. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig. Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme zu unterweisen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen.

? Jugendliche sind bei Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert. Für die Jugendlichen fallen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen an.

? Verstöße von Arbeitgebern gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen auch als Straftat verfolgt werden.

Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen:

Arnsberg Tel.: 02931-82-0
Detmold Tel.: 05231-71-0
Düsseldorf Tel.: 0211-475-0
Köln Tel.: 0221-147-0
Münster Tel.: 0251-411-0