Erst Krankenversicherung Vergleich: vor Wechsel

In Deutschland gibt es rund 150 gesetzliche Krankenkassen. Die Versicherung in einer anderen Krankenkasse ist ohne Schwierigkeiten machbar. Zu beachten ist eine dreimonatige Frist.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine Frist zur Kündigung einzuhalten. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wenn die Kündigung etwa im Januar eingeht, kann man die Mitgliedschaft zum 01.Juni bei der anderen Krankenversicherung starten. Vor dem Wechsel kann man die Leistungen der verschiedenen Kassen gegenüberstellen. Ein Vergleich der Krankenkassen ist unumgängliche Basis für einen Wechsel. Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung von den Grundleistungen per Gesetz gleich sein müssten, gibt es immer noch winzige Details, worin sich die einzelnen Kassen mit speziellen Leistungen abheben können. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen gesetzlich Versicherten eine neue Mitgliedschaft keineswegs verweigern. Eine Bindefrist von 18 Monaten besteht bei der gesetzlichen Krankenkasse. Unter bestimmten Umständen, kann vorab gekündigt werden.

Kündigung der Krankenkasse und Wechsel

Sollte z.B.die künftige Erhebung von Zusatzbeiträgen mittgeteilt werden, wie es bei der DAK passierte, können sogar Versicherte, die noch nicht seit 18 Monaten versichert sind, ihre Mitgliedschaft aufkündigen. Wer vom Beschäftigtenverhältnis in die selbständige Tätigkeit wechselt, kann direkt in eine private Krankenkasse umsteigen. Das gilt nicht, wenn sich der allgemeine Beitragssatz erhöht. Als zum 01.01.2011 auf 15,5 % angepasst wurde, durfte man nicht außerordentlich kündigen. Nur bei Beitragsangleichungen ist ein Krankenversicherungswechsel möglich. Allerdings ist zuvor ein Krankenversicherungsvergleich oder Vergleich der Krankenversicherungen angeraten. Ebenfalls ein Tarifwechsel innerhalb derselben privaten Krankenkasse kann hilfreich sein, sodass man nicht die Versicherung wechseln muss. Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Der Entschluss ist oftmals nicht leicht.