Das Insolvenzgericht
Ein Amtsgericht führt als Insolvenzgericht alle Arten von Insolvenzverfahren inklusive eines folgenden Restschuldbefreiungsverfahrens durch.
Ebenso ist es auch für ein Insolvenzplanverfahren sowie für die Anordnung der Eigenverwaltung sachlich zuständig. Hierbei richtt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Gerichtsstand des Schuldners, oder aber nach dem Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Insolvenzgerichte sind grundsätzlich am Sitz des übergeordneten Landgerichts konzentriert. Eine Auflistung aller deutschen Insolvenzgerichte lässt sich über die Internetseite www.insolvenzgerichte.de ersehen. Die meisten Insolvenzgerichte verfügen über eine eigene Internetpräsenz.
Es trifft in den einzelnen Abschnitten des Insolvenzverfahrens und gegebenfalls im nachfolgenden Restschuldbefreiungsverfahren nachfolgend aufgelisteten wichtige Entscheidungen:
Im Insolvenzeröffnungsverfahren:
– die Zulassung des Insolvenzantrags
– die Ermittlung einer Insolvenzmasse
– sowie die Sicherung der Insolvenzmasse
Im Insolvenzverfahren nach der Eröffnung
– die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
– die entsprechende Einsetzung des Insolvenzverwalters
– die Durchführung des Berichts- und Prüfungstermins
– die erforderliche Einstellung des Insolvenzverfahrens
– die Überwachung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters
– sowie die Durchführung des Schlusstermins
Im sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren
– die Ankündigung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin
– eine Einsetzung des Treuhänders
– gegebenfalls eine vorzeitige Versagung der Restschuldbefreiung
– gegebenfalls die Erteilung der Restschuldbefreiung
Weitere Informationen zu den Themen Insolvenzrecht Nürtingen, Wirtschaftsrecht Nürtingen, Insolvenzrecht Kirchheim Teck und Erbrecht Kirchheim Teck erhalten Sie auf der Internetpräsent http://leibold-schmid.de der Anwaltskanzlei Leibold und Schmid GbR – Anwalt Kirchheim Teck und Anwälte Nürtingen.
Unsere Kanzlei arbeitet im Privatkundenbereich auf den Gebieten Arbeitsrecht (Fachanwalt Dr. Leibold), Familienrecht (Eheverträge, Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Fachanwältinnen Gruber- Weckerle und Klößner), Vermögen (Erbrecht, Immobilienrecht), Arzthaftungsrecht, Verwaltungsrecht (Beamtenrecht, Schulrecht und Hochschulrecht, öffentliches Baurecht, Fachanwalt Hopp) sowie Verkehrsrecht, Mietrecht und Baurecht (s.a. unser Buch „Ihr Recht beim Hausbau“, erschienen bei Urania). Im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Rahmen unserer Kooperation „Recht | Wirtschaft | Steuern“ ist unsere Kanzlei auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht (Fachanwalt Dr. Leibold) tätig. Wir beraten Unternehmen und öffentliche Körperschaften in allen Rechtsangelegenheiten.
Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR
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