Klare Vorgabe für allgemeine Lohnuntergrenze – Tarifpartner in der Pflicht

Berlin (pressrelations) –

Klare Vorgabe für allgemeine Lohnuntergrenze – Tarifpartner in der Pflicht

uLohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb bekämpfen

Der CDU-Bundesparteitag hat mit einem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss die Weichen für die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze unter gleichzeitiger Wahrung der Tarifautonomie gestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags gibt eindeutige Vorgaben. Die Delegierten haben sich für eine allgemeine Lohnuntergrenze ausgesprochen. Als allgemeine Lohnuntergrenze hat diese überall dort zu gelten, wo tarifvertragliche Regelungen nicht realisierbar sind.

Mit der deutlichen Entscheidung des Parteitages für eine allgemeine Lohnuntergrenze und damit gegen nach von Branche zu Branche gesondert zu vereinbarende – weil nicht allgemeine – unterste Löhne sind vereinzelt vorgetragene Bedenken von Wirtschaftswissenschaftlern haltlos, es könnte zu einem Flickenteppich von Mindestlöhnen kommen.

Die Ermittlung der künftigen allgemeinen Lohnuntergrenze obliegt den Tarifpartnern. Sie können dabei frei von staatlicher Einflussnahme handeln. Auch bleibt es ihnen überlassen, unter sachlichen Gesichtspunkten für sinnvoll erachtete Differenzierungen zu vereinbaren. Dieses ist auch heute schon in Tarifverträgen Praxis – mit in der Regel guten Ergebnissen.

Lohndifferenzierungen nach oben sind ohnehin unbegrenzt möglich, da es sich um eine Lohnuntergrenze – und nicht um einen verbindlichen Einheitslohn – handelt. So bleibt es z. B. einem Arbeitgeber in einer Region mit besonders hohen Lebenshaltungskosten unbenommen, einen Beschäftigten besser zu bezahlen, als es anderswo der Fall ist.

Die bestehenden tariflichen Branchen-Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 13,00 Euro umfassen eine erhebliche Bandbreite der Arbeitswelt und sind damit eine geeignete Orientierung für die allgemeine Lohnuntergrenze. Gerade mit Hinweis auf den allgemeinen Charakter der angestrebten Lohnuntergrenze war von verschiedener Seite darauf hingewiesen worden, dass eine solche Orientierung einer Orientierung an nur einer Branche, etwa der Zeitarbeit, vorzuziehen sei.

Mit dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages werden drei wesentliche Ziele erreicht:

•Wir bekämpfen wirksam Lohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb.
•Wir stärken die Tarifautonomie.
•Wir verhindern eine staatliche oder von Staat beeinflusste Lohnfestsetzung, die die Lohnbalance stören könnte.

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede ausdrücklich betont, dass niemand einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten Mindestlohn will, dass vielmehr eine Lohnuntergrenze dort gewollt ist, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir freuen uns über diesen entschiedenen Rückenwind für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Hintergrund:

Beschluss des CDU-Bundesparteitages (Auszug): „…Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn. …“

Rede der Bundeskanzlerin (Auszug):“ …Niemand von uns will einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten Mindestlohn. (Beifall) Wir sind überzeugt, dass die Tarifautonomie als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil ist und gestärkt werden muss. (Beifall) Aber, liebe Freunde, zur Realität gehört auch, dass heute längst nicht mehr so viele Beschäftigungsverhältnisse von der Tarifautonomie erfasst sind, wie das früher der Fall war. Jetzt können wir doch nicht einfach sagen: Weil die Tarifautonomie richtig ist, kümmern wir uns um das Ergebnis überhaupt nicht mehr. – Deshalb sagen wir: Wir wollen dort eine Lohnuntergrenze, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir wollen nicht, dass Menschen ohne jeden rechtlichen Schutz leben. Da wir aber wollen, dass die Tarifautonomie gestärkt wird, orientieren wir uns an dem, was Branchentarifverträge, die allgemeinverbindlich erklärt wurden, aussagen und was heute gültig ist. Weil wir das nicht selber machen wollen, bitten wir die Tarifpartner genau dies vorzunehmen: jedem eine Richtung, eine Orientierung, damit man weiß, wo die Lohnuntergrenze ist, aber nicht politisch definiert, sondern von den Tarifpartnern auf der Grundlage bestehender Tarifverträge festgelegt.“

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