Dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine noch bessere Perspektive geben
Arbeitsverträge an Laufzeiten von Projekten oder Forschungsarbeiten knüpfen
Am Mittwoch findet im Bundestagsauschuss für Bildung und Forschung eine Anhörung zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. Dazu erklären der bildungs- und forschungspolitisch Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski vorab:
„Lösungen für die großen Herausforderungen der Zukunft erforscht nicht, wer seine eigene vertragliche Zukunft Monat für Monat in Frage gestellt sieht.
Die Unionsfraktion empfiehlt Hochschulen und Forschungseinrichtungen dringend, befristete Arbeitsverträge für wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Regel auch an die Laufzeit der Vertragsgrundlage zu knüpfen – sei es ein Forschungsprojekt, eine Promotion oder ein Qualifizierungsziel. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, brauchen junge Wissenschaftler, die ein Qualifizierungsziel verfolgen, bei guter Leistung zumindest Planungssicherheit auf Basis einer Zielvereinbarung und Folgeverträgen bis dorthin.
Vor allem Hochschulen bieten Nachwuchsforscherinnen und -forschern zu oft nur Teilzeitverträge oder Verträge mit einjähriger oder noch kürzerer Laufzeit an. Sie geben also zu selten die Verlässlichkeit weiter, die wir im Bund den Hochschulen mit den seit sieben Jahren wachsenden Mitteln bieten.
Außerdem fordern wir die Länder auf, im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die sie mit den Hochschulen schließen, dafür zu sorgen, das Stellensplitting in Einheiten von weniger als einer halben Stelle zu unterlassen. Halbe Stellen sind ein Mittel, um familiären und anderen privaten Bedürfnissen Rechnung zu tragen oder eine begrenzte Aufgabe zu übertragen. Sie sind nicht dazu gedacht, die Zahl der Stellen zu verdoppeln, indem von den Teilzeitmitarbeitern faktisch Vollzeitarbeit erwartet wird. Nur so können Doktoranden und Post-Doktoranden ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich voll auf die Forschung konzentrieren.
Ferner sehen wir die Notwendigkeit, dass die Hochschulrektorenkonferenz einen Leitfaden für die Beschäftigungspraxis des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeitet, der das berechtigte Bedürfnis von Nachwuchswissenschaftlern nach Planungssicherheit bei Leistung mit den Bedürfnissen des Wissenschaftssystems zu einem guten Ausgleich bringt. Leitschnur sollte sein, die Verlässlichkeit, die der Bund mit seinen Mitteln für die Hochschulen im Rahmen etwa des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Qualitätspaktes Lehre leistet, auch in angemessener Weise an die Mitarbeiter weiterzugeben.
Die CDU/CSU-Fraktion bleibt ein verlässlicher Partner für junge Wissenschaftler in Deutschland. Schließlich spielt der wissenschaftliche Nachwuchs eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu sichern.“
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragte die Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH mit der Evaluierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das im April 2007 in Kraft getreten ist. Die im März 2011 vorgelegte Studie offenbarte Probleme sowohl in der Befristungspraxis der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Doktoranden und Post-Doktoranden als auch in der wachsenden Zahl sehr kurz befristeter Verträge und vielfach unterteilter Stellen.
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