Berlin, 04.12.2011 In Deutschland zahlt ein Großteil der Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern eine schwerbehinderten Ausgleichsabgabe als Alternative zur Beschäftigung einer behinderten Mitarbeiters. Dass es auch anders geht, zeigt ein Handwerker aus Berlin.
Wenn ein Arbeitgeber in Deutschland mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, sind pro 20 Mitarbeiter jeweils ein Arbeitsplatz mit einem Behinderten zu besetzen. Unternehmen, die dies nicht machen, müssen die sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zahlen und können sich so von ihrer Verpflichtung freikaufen.
Die an das Intergrationsamt zu zahlende Ausgleichsabgabe soll zu einem gerechten Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern führen, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden hauptsächlich Hilfen für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz und Arbeitgeber, denen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen höhere Kosten entstehen, finanziell unterstützt.
Diese Ausgleichszahlung beträgt zum Beispiel bei einer Beschäftigungsquote von unter 2% 260 Euro pro Monat. Bei Kleinbetrieben gibt es eine Sonderregelung. Hier werden bei einem Betrieb bis zu 40 Mitarbeitern nur 105 pro Monat fällig und bei weniger als 20 Mitarbeitern besteht keine Verpflichtung zur Einstellung und es ist auch keine Abgabe zu zahlen.
Einen anderen Weg geht man in dem Familienunternehmen Scharfenberg & Partner in Berlin. Der Handwerksbetrieb beschäftigt deutlich weniger als 20 Mitarbeiter und müsste also keine Abgabe zahlen und auch keinen behinderten Mitarbeiter einstellen. Trotzdem hat man sich entschlossen mit gutem Vorbild voran zu gehen und hat einen gehörlosen Mitarbeiter als Allroundhandwerker eingestellt.
„Wir haben lange überlegt, wie es möglich ist, einen gehörlosen Mitarbeiter einzustellen“ sagt der Geschäftsführer Oliver Scharfenberg. Die Lösung war aber gar nicht so schwer. Dank eines Tablet PC ist der Mitarbeiter jetzt immer per E-Mail erreichbar. Er bekommt seine Aufträge Nachmittags per E-Mail und der Mitarbeiter kann Rückfragen per E-Mail senden.
„Wir wollen mit gutem Beispiel voran gehen und motivierten Bewerbern eine Chance geben. Bei uns zählt die Motivation mehr als ein Handicap. Jeder hat seine Chance verdient und wir wollen auch ein Vorbild für andere Unternehmen sein.“
Viele Unternehmer haben Angst einen behinderten Mitarbeiter einzustellen. Hier muss aufgeklärt werden. Dabei sind auch die Kammern wie die IHK und die Handwerkskammer gefordert und sollten die Mitgliedsbetriebe ermutigen und beraten.
Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.scharfenberg-partner.de
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