PWB Rechtsanwälte weisen auf mögliche Verjährungsfristen hin
Jena, 7. Dezember 2011. „Wir rechnen mit weiteren Insolvenzen bei den Schiffsfonds in den nächsten Wochen“, erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. „Die Situation auf dem Chartermarkt wird sich, da sind sich Fachleute und Analysten sicher, in den kommenden Monaten nicht deutlich verbessern. Das wird dazu führen, dass es zu weiteren Sanierungsfällen und zu weiteren Insolvenzen bei den Schiffsfonds kommen wird“, bestätigt Rechtsanwalt Beyer, dessen Kanzlei über 100 geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertritt.
Besonders in Anbetracht von anstehenden Verjährungsfristen zum Jahresende rät Beyer den Anlegern unbedingt, ihre möglichen Ansprüche gegen die Fondsanbieter prüfen zu lassen. Zu einer Verjährung von Ansprüchen könne es zum 2. Januar 2012 kommen, sollte die Fondsbeteiligung bereits vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet worden sein. Am 2. Januar 2012 läuft die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren ab. Diese Verjährungsfrist endet unabhängig von der Kenntnis des Anlegers, dass ihm eventuell ein Schaden entstanden und wer konkret sein Schädiger ist.
Die Situation bei den Schiffsfonds in Deutschland ist teilweise dramatisch. Insgesamt haben bereits rund 40 Fonds Insolvenz angemeldet. Die Zahl der Sanierungsfälle geht in die Hunderte. Für die Anleger stellt sich dabei immer wieder die Frage, Geld in den Fonds einzuschießen oder die Insolvenz der Gesellschaft zu riskieren und dann möglicherweise die ganze Einlage zu verlieren.
„Wir haben bereits vor Jahren vor zu hohen Erwartungen und den unserer Auffassung teilweise ausgesprochen unseriösen Prognosen der Schiffsfonds-Anbieter gewarnt“, betont Rechtsanwalt Beyer. „Leider hat sich unsere Warnung bewahrheitet.“
Neben der Wirtschaftskrise und einer Überkapazität der Schiffe mit sinkenden Charterraten, werden sich auch die kommenden Entscheidungen der Banken negativ auf die Schiffsfonds auswirken. „Wir erwarten, dass im nächsten Jahr immer mehr finanzierende Banken ihre Forderungen gegenüber den Schiffsfonds endgültig fällig stellen werden. Dies bedeutet dann den definitiven Untergang weiterer Schiffsfonds“, betont Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer. „Anleger sollten deshalb rechtzeitig ihre Schiffsfonds-Anlagen von einem Fachmann prüfen lassen.“
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