Abmahnung erhalten?

Kaum ein Thema berührt die Internetgemeinde in den letzten Jahren so stark wie die Abmahnung. Die Gründe für eine Abmahnung können vielfältig sein, so werden häufig Gründe genannt wie: Ein fehlendes oder falsches Impressum auf Webseiten, Falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen, Falsche Kennzeichnung von Produkten oder das kopieren von eingetragenen Markennamen. Auch Privatleute werden in den letzten Jahren häufig mit Abmahnungen zur Kasse gebeten. Besonders häufig fällt hier die Abmahnung aufgrund von Produktpiraterie auf. Hier zu erwähnen sind besonders die Abmahnung durch Kanzlei Waldorf oder Abmahnung durch Kanzlei Rasch, welche immer häufiger unangenehm auffallen.

Was erwartet mich bei einer Abmahnung?

In der Regel verfolgt die Kanzlei, welche die Gegenpartei vertritt, das Ziel Sie zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung zu bewegen. In dieser Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich die gefundenen Fehler nicht mehr zu begehen, andernfalls müssen Sie eine – in der Regel – nicht unbeachtliche Geldstrafe verrichten. Dieses Mittel wurde vom Gesetzgeber eingeräumt um die Wettbewerber untereinander zu schützen, da so sichergestellt wird das Vergehen nicht noch einmal gemacht werden.

Was macht man nun wenn man eine Abmahnung durch Kanzlei Waldorf oder eine Abmahnung durch Kanzlei Rasch erhalten hat?

Unser Rat: suchen sie einen Anwalt auf und lassen Sie sich beraten. Häufig trägt ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für diese Beratung. Nur dieser kann unter Umständen Fehler oder Unstimmigkeiten im Abmahnprozess finden die die Abmahnung nichtig machen. Suchen Sie sich einen anwaltlichen Spezialisten auf dem Gebiet um besonders qualifizierte Aussagen zu erhalten. Eine eingehende gute Beratung ist der beste Weg zur erfolgreichen Verteidigung.