Minister Reinholz weist Kritik der FDP zur geplanten Einrichtung der Umweltzone in Erfurt scharf zurück

Erfurt (pressrelations) –

Minister Reinholz weist Kritik der FDP zur geplanten Einrichtung der Umweltzone in Erfurt scharf zurück

In einer Pressemitteilung der Thüringer FDP vom heutigen Tage wird die geplante Einrichtung einer Umweltzone in der Stadt Erfurt scharf kritisiert. Die FDP verkennt dabei jedoch, dass in Erfurt seit dem Jahr 2009 der Luftqualitäts-Grenzwert für Feinstaub (PM10) und seit dem Jahr 2010 der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) trotz zahlreicher realisierter Minderungsmaßnahmen überschritten wird. Die fortlaufende Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgrund von gültigem Europarecht zwingt das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen in Thüringen zur Festlegung weitergehender Maßnahmen. Umfangreiche Untersuchungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass die Einrichtung einer Umweltzone geeignet ist, relativ kurzfristig eine spürbare Belastungsreduzierung zu erreichen. Andere in Betracht gezogene Maßnahmen konnten eine vergleichbare Wirkung bisher nicht nachweisen. Auch unter Berücksichtigung der vorliegenden Gerichtsurteile zu Umweltzonen in Deutschland ist die Einrichtung einer Umweltzone in Erfurt derzeit alternativlos.

Minister Reinholz: „Die Bedenken der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden kann ich sehr gut nachvollziehen. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Umweltzone als einzige kurzfristig umsetzbare Maßnahme übrig bleibt, führt jedoch an ihrer Einrichtung kein Weg vorbei. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Nichterfüllung von europarechtlichen Vorgaben zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und letztlich zu empfindlichen Strafzahlungen gegen Thüringen führen kann.“

Andreas Maruschke
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