Der VKD begrüßt den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz, warnt aber vor Ausweitung der Bürokratie
(NL/1336636040) Berlin. d. 17. Januar 2012. Für das Krankenhausmanagement ist das Wohl des Patienten Ziel und Mittelpunkt aller Bemühungen in den Kliniken. Deshalb begrüßt der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) grundsätzlich den Vorschlag der Regierungskoalition für ein neues Patientenrechtegesetz. „Das Gesetz kann sowohl für die Patienten als auch für die Mitarbeiter in den Krankenhäusern mehr Transparenz und damit mehr Sicherheit bringen“, erklärt Peter Asché, Pressesprecher des Verbandes und Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Aachen.
Obwohl viele Details noch nicht feststünden, müsse aber jetzt schon davor gewarnt werden, durch eine Überregulierung nicht nur die Bürokratie zu vergrößern, sondern sogar Ärzte und Pflegende zu verunsichern.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung und Leitbild für das Gesetz ist der mündige Patient, der auf Augenhöhe Ärzten und Pflegenden gegenübertritt. Gegenseitiger Respekt und wertschätzender Umgang miteinander sollten Selbstverständlichkeiten sein. Dazu gehört, dass jeder seine Rechte und Pflichten kennt. Dazu gehört auch, dass der Arzt im Gespräch mit einem Patienten Diagnose und Therapiemöglichkeiten verständlich erläutert. Die Dokumentation in der Patientenakte, die dieser ja einsehen kann, sollte dann aber zur weiteren Information genügen.
„Schon heute kann jeder Patient über seine Behandlung mitentscheiden. In eine Operation muss er schriftlich einwilligen. Dennoch ist es aus unserer Sicht falsch, vom Idealbild eines über alles informierten „Kunden“ auszugehen. Ein schwer kranker Mensch – und das betrifft ja vor allem Krankenhauspatienten – befindet sich in einer Ausnahmesituation und erwartet vor allem eines: Hilfe von Experten. In der Regel vertraut er seinem Arzt – und dies zu Recht. Alles, was dieses Vertrauen erschüttert, wäre kontraproduktiv“, so Peter Asché.
Der immer wieder von verschiedenen Interessengruppen erweckte Eindruck, Patienten stünden im Falle von vermuteten Behandlungsfehlern hilflos einer geschlossenen Phalanx von Medizinern und Krankenhäusern gegenüber, ist aus Sicht des VKD falsch. Viele Krankenhäuser führen in regelmäßigen Abständen Patientenbefragungen durch und haben bereits Beschwerdestellen eingerichtet. Das Qualitätsmanagement wird auf vielfältige Weise geprüft. Wenn nun der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt wird, auch Mindeststandards für Risikomanagement und Fehlervermeidungssysteme festzulegen, sollte er das daher in enger Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern tun, damit hier nicht neue Dokumentationsaufgaben auf der einen und Kontrollpflichten auf der anderen Seite entstehen.
Die vorgesehene Umkehr der Beweislast bei vermuteten groben Behandlungsfehlern ist heute bereits Rechtspraxis. Das sollte nach Ansicht des Klinikmanagements auch so bleiben, da hier kaum generalisiert werden kann. Zu befürchten wäre im Zuge einer gesetzlichen Regelung ein Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien für die Krankenhäuser. Das wiederum könnte zu einem Ausstieg der Kliniken aus bestimmten Leistungen führen.
Positiv bewertet der VKD, dass die Krankenkassen schneller über die Gewährung von Leistungen entscheiden sollen. Derzeit können z.B. Rehabilitationsmaßnahmen oft nur verzögert eingeleitet werden. Noch sinnvoller und weniger bürokratisch wäre es allerdings, wenn hier der behandelnde Krankenhausarzt entscheiden dürfte – wie auch der niedergelassene Arzt über Klinikeinweisungen entscheidet.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt 2.800 Manager in Gesundheitseinrichtungen in Deutschland.
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