Eltern möchten Eltern immer nur das Beste für ihre Kinder, und dazu gehört heutzutage auch eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, da die gesetzliche Versorgung nicht mehr ausreichend ist. Zwar ist es hier so, dass die Krankenkasse einen höheren Festzuschuss bietet, doch bei kieferorthopädischen Maßnahmen, die gerade in jungen Jahren häufig notwendig sind, reicht das oft nicht aus.
Erst ab der Kieferidentifikationsgruppe (KIG) 3 von insgesamt fünf werden überhaupt Leistungen von der gesetzlichen Versicherung übernommen, bei wem die Fehlstellung nicht so gravierend ausfällt, so dass er nur in Stufe 1 oder 2 fällt, landet die Rechnung auf dem eigenen Tisch.