Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt? Q-Cells-Insolvenz
Sachverhalt – Q-Cells-Insolvenz
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekommen Arbeitnehmer oft eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit unwiderruflicher Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dann ist zu klären, wie sich der Arbeitnehmer verhält, um seinen Lohn bzw. ALG zu erhalten. Q-Cells-Insolvenz
Rechtslage – Q-Cells-Insolvenz
– Gemäß § 113 InsO bleiben Arbeitsverhältnisse mit Insolvenzeröffnung bestehen.
– Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. D.h. Kündigungsschutzklage ist zulässig und
zu empfehlen.
– Die Kündigungsfrist nach § 113 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter beträgt 3 Monate zum
Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.
– Die ab Insolvenzeröffnung fälligen Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers sind nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO Forderungen gegen die Insolvenzmasse.
– Durch die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers gerät gemäß § 293 BGB der
Insolvenzverwalter mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug. Gemäß § 615 BGB
behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch. Er muss sich jedoch Leistungen
Dritter anrechnen lassen.
– Leistungen Dritter sind z.B. Zahlungen von Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 3 SGB III.
Danach erhält der Arbeitnehmer im Rahmen der sogenannten Gleichwohlgewährung
Arbeitslosengeld noch während des Arbeitsverhältnisses, weil der Insolvenzverwalter
tatsächlich keine Vergütung zahlt.
– Der Differenzbetrag zwischen „normaler“ Vergütung und Arbeitslosengeld ist weiterhin
Masseverbindlichkeit. Vertragliche Verfallfristen für die Geltendmachung des
Vergütungsanspruches sind zu beachten! Notfalls kann der Insolvenzverwalter auf
Differenzlohn verklagt werden. Q-Cells-Insolvenz.
– Durch die Zahlung von ALG geht gemäß § 115 SGB X dieser Vergütungsanspruch insoweit
auf die Bundesagentur über.
– Die Gleichwohlgewährung des ALG während der Kündigungsfrist ist gesetzliches ALG und
wird auf die gesetzliche Dauer des Bezugsrechtes angerechnet. Die Konsequenz ist, dass
der Arbeitnehmer durch die Nichtzahlung der Vergütung während der Freistellung eine
kürzere Bezugsdauer des eigentlichen ALG hinnehmen muss. Hinzu kommt, dass die
Bundesagentur nicht nach § 115 SGB X verpflichtet ist, die „Gleichwohlgewährung“ vom
Insolvenzverwalter zurückzufordern. Oft werden auch die vertraglichen Verfallfristen nicht
beachtet. Hier besteht für den Arbeitnehmer ein hohes Verlustrisiko! Q-Cells-Insolvenz
– Dennoch kann der Arbeitnehmer nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom
19.03.2008 (5 AZR 432/07) seine Rechte wahren: Der Arbeitnehmer lässt sich von der
Bundesagentur ermächtigen, die Gleichwohlgewährung gegenüber dem Insolvenzverwalter
– notfalls gerichtlich – geltend zu machen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten
gewillkürten Prozessstandschaft. Das erforderliche Eigeninteresse des klagenden
Arbeitnehmers besteht darin, dass sich dadurch seine Bezugsdauer für ALG wieder
verlängert. Der Klageantrag lautet auf Zahlung an die Bundesagentur. Q-Cells-Insolvenz
Rechtstipp – Q-Cells-Insolvenz
„Bei Fällen der vorliegenden Art müssen die Arbeitnehmer für die Durchsetzung ihrer Rechte selbst sorgen. Weder die Bundesagentur noch der Insolvenzverwalter sind Interessenvertreter des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung bzw. bei möglicher Prozesskostenhilfe wird das Kostenrisiko quasi ausgeschlossen. Im Übrigen trägt jede Partei im Prozess 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht nur ihre eigenen Rechtsvertretungskosten, egal wie der Prozess ausgeht“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Q-Cells-Insolvenz
Anfragen an Rechtanwalt Horrion können auch über Skype unter ulrich.horrion gerichtet werden.
Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
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Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden
Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
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Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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