Verkehrsüberwachung
Staatsregierung beschließt zusätzliche Zuständigkeiten für Gemeinden bei der Verkehrsüberwachung ? Joachim Herrmann: „Kommunen können jetzt wirksamer gegen Radl-Rowdies vorgehen“
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung erweiterte Zuständigkeiten für die Gemeinden bei der Verfolgung bestimmter Verkehrsordnungswidrigkeiten beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann erläutert dazu: „Wir wollen den Gemeinden in Ergänzung der bestehenden Zuständigkeiten der Polizei ermöglichen, gegen Radl-Rowdies auf Gehwegen, in Fußgängerbereichen oder in verkehrsberuhigten Zonen vorzugehen. Künftig können kommunale Verkehrswächter nicht nur zur Parküberwachung und zur Geschwindigkeitskontrolle, sondern auch bei bestimmten Verkehrsverstößen insbesondere von Fußgängern und Radlern im fließenden Verkehr eingesetzt werden.
Herrmann sagte, gerade im Bereich des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs könnten die Gemeinden jetzt Maßnahmen in eigener Zuständigkeit treffen und so entsprechende Verkehrsbrennpunkte entschärfen. Der heutige Beschluss runde die Zuständigkeiten der Gemeinden in der Verkehrsüberwachung sinnvoll ab und fördere die Ziele der Stadtentwicklung und Verkehrssicherheit“.
Ob eine Gemeinde von den erweiterten Befugnissen bei der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Gebrauch macht, entscheidet sie selbst. Die von ihr erhobenen Verwarnungsgelder und Geldbußen verbleiben der Kommune.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de