Der GHF Schiffsfonds MS Wesertor ist ein weiterer Schiffsfonds, der in die Insolvenz geraten ist. Anleger bangen nun um ihr Geld.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die schlechten Nachrichten für die Schiffsfondsanleger nehmen kein Ende. Anfang März wurde die Insolvenz des GHF Schiffsfonds MS Wesertor bekannt gegeben. Es ist nicht der erste Schiffsfonds, der notgedrungen Insolvenz angemeldet hat.
Die Liste im hart betroffenem Emissionshaus GHF aus Leer wird immer länger. Nach der Pleite von Mehrzweckfrachtern GHF MS Emstor, GHF MS Fockeburg sowie GHF MS Jümmetor sollen momentan GHF MS Hilde K, GHF MS Haneburg und GHF MS Herrentor stark gefährdet sein.
Es soll zahlreiche Gründe geben, warum es so weit gekommen ist. Neben hohen Instandhaltungskosten und fehlender Auslastung der Schiffe, trugen die viel zu niedrigen Charterraten dazu bei, dass die Liquidität der Fonds sich verringerte. Die Banken sollen nun auch nicht mehr auf die ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen verzichten, was dazu führt, dass teilweise die Insolvenz der einzig gangbare Weg ist. Die leidtragenden sind in erster Linie die betroffenen Anleger.
Die Insolvenz eines Schifffonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ein Notverkauf eines Schiffes könne kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, wie zum Beispiel bzgl. des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim. Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2.1 Mio. Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.
Den Anlegern kann ein Anspruch auf Schadensersatz unter anderem dann zustehen, wenn die vermittelnde Bank oder Versicherung ihre Beratungspflichten verletzt hat. Dies ist zum einen der Fall, wenn der Anleger nicht über die unternehmerische Beteiligung aufgeklärt wurde. Zum anderen werden oft die etwaigen Nachschusspflichten verschwiegen. Im Falle des Ausbleibens einer solchen Aufklärung, kann sich der Vermittler einer Falschberatung schuldig machen.
Es ist aber zu beachten, dass die Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, die die Durchsetzung des Anspruchs unmöglich macht. Es ist demzufolge sehr empfehlenswert, sich so schnell wie möglich um eine gute Beratung zu bemühen.
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