Minister Schneider: Verbraucher stärken und Händler über ihre Pflichten informieren

Düsseldorf (pressrelations) –

Minister Schneider: Verbraucher stärken und Händler über ihre Pflichten informieren

Deutsch-russische Faltblätter zur Chemikaliensicherheit

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Mit zweisprachigen deutsch-russischen Faltblättern für Handel und Verbraucher informiert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium über Schadstoffe in Alltagsprodukten. „In NRW leben etwa 745.000 Menschen mit einem Migrationshintergrund aus einem russischsprachigen Land, die als deutsch-stämmige Spätaussiedlerinnen oder -aussiedler oder als Bürgerinnen oder Bürger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zu uns gekommen sind. Als erstes Bundesland wollen wir auf diesem Wege gezielt Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihre Rechte und die Geschäftsleute auf ihre Pflichten hinweisen“, sagte Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider zur Vorstellung der neuen Faltblätter.

Nachdem das Arbeitsministerium im letzten Jahr mit den erfolgreichen deutsch-türkischen Faltblättern zur Chemikaliensicherheit den Anfang gemacht habe, so der Minister weiter, seien dies nun die nächsten zweisprachigen Flyer für eine der größten Zuwanderergruppen in NRW.

Nach der europäischen Verordnung REACH haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht zu erfahren, ob in Kleidungsstücken, Fußbodenbelägen, Kinderspielzeug oder anderen Alltagsprodukten gefährliche Chemikalien enthalten sind, die beispielsweise Krebs erzeugen oder das Erbgut schädigen können. Minister Schneider: „Immer mehr Menschen wollen wissen, welche chemischen Stoffe sie sich ins Haus holen und welche Gefahren damit unter Umständen verbunden sind. Mit den neuen deutsch-russischen Faltblättern wollen wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und den Handel und die Hersteller sensibilisieren.“

Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) regelt erstmals Informationsrechte im Zusammenhang mit Stoffen, deren Verwendung in Alltagsprodukten zwar nicht verboten, aber dennoch unter Umständen mit Risiken behaftet ist. Das Auskunftsrecht gilt beispielsweise für Produkte wie Textilien, Schuhe, Möbel, Büromaterial und Spielzeug.

Ein weiteres der neuen deutsch-russischen Faltblätter wendet sich an Groß- und Einzelhändler, die mit besonders gefährlichen Produkten wie Schädlingsbekämpfungsmitteln, Desinfektionsmitteln oder Farben und Lacken handeln. Um Verbraucher und Umwelt zu schützen, müssen Verkäufer solcher Chemikalien über spezielles Fachwissen verfügen. Das Faltblatt stellt hierzu die wichtigsten Regelungen der Chemikalienverbots-Verordnung des Bundes dar.

Die Faltblätter werden über die zuständigen Behörden, Kammern und verschiedenen Verbände den Adressaten zur Verfügung gestellt. Sie können unter info@mais.nrw.de oder über die Internetseite des Ministeriums bestellt werden und stehen dort zum Download zur Verfügung: www.mais.nrw.de.

Die Titel der Flyer:

  • „Gefährliche Chemikalien in Produkten – Nein Danke!“
  • „REACH: Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe.“
  • „Was beim Verkauf/Handel von bzw. mit Chemikalien zu beachten ist.“

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211